Wer kennt es nicht, das FSK-Logo samt den Altersfreigaben 6, 12, 16 oder 18? Im gediegenen Kurstädtchen Wiesbaden entscheidet die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH darüber, welche Filme wohl für welche Altersstufe geeignet seien in Deutschland. In anderen Ländern kommen vergleichbare Institutionen nicht selten zu ganz anderen Ergebnissen aufgrund anderer Standards in Bezug auf Gewalt- oder Sex-Darstellungen.
Was viele allerdings nicht wissen: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH hat noch eine andere, etwas geheimere Aufgabe. Sie entscheidet nämlich auch darüber, welche Filme an Feiertagen und auch insbesondere an stillen Feiertagen gezeigt werden dürfen. Auf der FSK-Website ist dazu dieser Passus zu finden: „Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist.“ Zu den sogenannten stillen Feiertagen gehören Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag.
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Doch wie viele Filme sind eigentlich verboten? Aus einer Anfrage der Piratenpartei aus dem Jahr 2016 geht hervor, dass es sich seit 1980 um mehr als 700 Filme handelt, die nicht öffentlich, auch nicht im Kino aufgeführt werden dürfen. Die Piratenpartei hat diese FSK-Liste im Netz öffentlich zugänglich gemacht.
Diese Filme sind offiziell von der FSK verboten für die stillen Feiertage
Welche Filme sind dabei? Allerlei von Comedy („Schrecken der Kompanie“ mit Harald Juhnke) über Action („Mad Max“, „Bruce Lee – Der letzte Kampf der Todeskralle“), Sex („Horrorsex im Nachtexpress“, „Schulmädchenreport“, „Emmanuelle“) bis hin zu Horror („Scream“). Aber auch religiös Anstößiges (Monty Pythons „Das Leben des Brian“) und verrückterweise sogar völlig harmlos anmutende Filme wie der Kinderklassiker „Heidi in den Bergen“. Wie kann das denn sein?
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Die Auflösung ist seltsam, aber einfach: Filme erhalten nur dann eine Feiertagsfreigabe, wenn die Verleihfirma sie beantragt. Dafür kassiert die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH noch mal extra ab. Die Verbote mancher Filme dürften also schlicht und einfach darauf zurückzuführen sein, dass die Verleiher bloß vergessen hatten, die Feiertagsfreigabe zu beantragen, oder dass sie zu knauserig waren, um die Extragebühren an die FSK abzuführen.
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Die gute Nachricht für alle, die unbedingt „Heidi in den Bergen“ oder „Horrorsex im Nachtexpress“ an stillen Feiertagen gucken wollen: Eine Ausstrahlung im TV oder auch Video-on-Demand ist davon nicht betroffen. Selbstverständlich kann einen auch niemand davon abhalten, die DVD oder die VHS-Kassette zu Hause abzuspielen. Auch Heidi Klums „Germany’s Next Topmodel“ ist von dem Heidi-Verbot nicht betroffen.
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Einen Makel hat die von der Piratenpartei veröffentlichte FSK-Liste aber: Offenbar hat die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH seit 2016 doch noch ein paar Filme von der Liste gelöscht und dafür andere hinzugefügt. Wie die Illustrierte Bunte herausgefunden hat, zählen zu den neuen Filmen wohl „Atomic Blonde“ und „Rambo: Last Blood“. Die „Feuerzangenbowle“ mit Heinz Rühmann sei hingegen wieder von dem Index runtergenommen worden.
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Die final verbindliche Liste liegt aktuell wohl irgendwo in einer Schublade im Heilwasser- und Casino-Städtchen Wiesbaden. Auf der FSK-Website lässt sie sich zurzeit nicht abrufen. Dort erscheint die Fehlermeldung: „Diese Seite ist zur Zeit gesperrt.“ Wer hätte gedacht, dass die FSK in ihrem Verbotsmodus sogar eine eigene Seite sperrt? Oder gilt das auch nur für die Feiertage?
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