Debatte

Nach Roger-Waters-Urteil: „Für Deutschland eine bittere Situation“

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden: Pink-Floyd-Mitgründer Roger Waters darf in der Festhalle auftreten. Vertreter des Judentums finden das „unerklärlich“.

2 Min
Roger Waters beim Konzert im Ziggo Dome in Amsterdam

Roger Waters beim Konzert im Ziggo Dome in Amsterdam

© imago/ANP

Die hessische Landesregierung sowie der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wollten den Auftritt von Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters in der Main-Metropole verhindern. Hintergrund sind weitreichende Antisemitismus-Vorwürfe gegen Waters, der sich immer wieder, auch im Interview mit der Berliner Zeitung, politisch kontrovers geäußert hat. Teil seiner Bühnenshows war viele Male auch ein Schweine-Ballon mit einem Davidstern; offenbar eine Polemik, die sich leicht als antijüdisch deuten lässt.

Dass das Roger-Waters-Konzert auf der Kippe stand, hat auch mit der besonderen Situation der Frankfurter Festhalle zu tun: Sie ist über die Frankfurter Messe praktisch in öffentlicher Hand. Auf diesem Wege hatte die Politik in Hessen versucht, Einfluss zunehmen.

Roger Waters zog dagegen vor Gericht – und bekam am Montag recht: Mit Verweis auf die Kunstfreiheit begründete das Frankfurter Verwaltungsgericht, dass der Aufritt von Waters nicht verboten werden dürfe; obgleich sich Waters laut Gericht „offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik“ bediene, was man angesichts des Konzert-Ortes, von dem aus 1938 3000 jüdische Männer deportiert wurden, als „besonders geschmacklos“ bewerten könne.

Vertreter des Judentums haben die Frankfurter Gerichtsentscheidung deutlich negativ bewertet. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, sagte der Jüdischen Allgemeinen: „Es ist unerklärlich, wie eine offenkundige Anlehnung an nationalsozialistische Symbolik keine juristischen Konsequenzen haben soll. Volksverhetzung ist verfassungswidrig und niemals nur eine Geschmacklosigkeit.“

Christoph Heubner, Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, äußerte sich ähnlich: „Nicht nur jüdische Überlebende der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager bleiben nach dem Urteil einmal mehr traurig, fassungslos und zunehmend desillusioniert zurück“, so Heubner, der zudem auf ein „Vordringen des Antisemitismus aus verschiedenen Richtungen der Gesellschaft“ verweist. Waters, so Heubner, verbinde Schmähungen des Staates Israel mit antisemitischen Einstellungen und Verschwörungsbotschaften. Die Gerichtsentscheidung sei ein weiterer Beleg für jüdische Menschen, „dass Teile dieser Gesellschaft und manche ihrer Institutionen sie zu schützen nicht willens“ seien. „Für Deutschland eine bittere Situation.“

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann noch Berufung eingelegt werden. Die Auftritte von Roger Waters am 17. und 18. Mai in der Berliner Mercedes-Benz-Arena bleiben davon aber unberührt.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner