Rammstein

Wird gegen Till Lindemann ermittelt? Warum die Staatsanwaltschaft keine Auskunft gibt

In der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist von Persönlichkeitsrechten die Rede und von der Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung.

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Der Rammstein-Sänger Till Lindemann

Der Rammstein-Sänger Till Lindemann

© ITAR-TASS/imago

Sind die Anschuldigungen, die gegen den Rammstein-Frontmann Till Lindemann erhoben werden, strafrechtlich relevant? Sind möglicherweise bereits Ermittlungen im Gange? Auf die entsprechende Nachfrage antwortet die Berliner Staatsanwaltschaft: „Wir sehen uns an einer Auskunftserteilung gehindert.“ Auf Nachfrage sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, der Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner: „Selbst wenn es ein Ermittlungsverfahren gäbe, würden wir das zu einem so frühen Zeitpunkt nicht sagen.“ Das sei immer so oder sollte wenigstens so sein. 

Er begründet das folgendermaßen: Die Strafverfolgungsbehörden hätten bei Auskünften gegenüber Pressevertretern die für die Presse entwickelten Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung zu beachten. Dies sehe die Rechtsprechung so vor. Wesentlich sei dabei, dass Behördeninformationen ein besonderes Vertrauen genießen, damit aber auch die große Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung der Betroffenen einhergeht.

Erforderlicher Mindestbestand an Belegtatsachen nicht gegeben

„Unter Berücksichtigung dieser Kriterien können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Denn weder bei der möglichen Erstattung einer Anzeige noch einer etwaigen Vorprüfung von Amts wegen wäre bereits der erforderliche Mindestbestand an Belegtatsachen gegeben, der dazu führen könnte, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwöge.“ Zu den Persönlichkeitsrechten gehören etwa das Recht auf persönliche Ehre und das Recht auf den Schutz der Privatsphäre.

Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft bedeutet, dass vor allem dann, wenn es noch wenig Belastbares gibt, sorgfältig abgewogen werden muss zwischen dem Interesse, das die Öffentlichkeit hat, der Kontrollfunktion der Medien und den Persönlichkeitsrechten derjenigen, auf die sich die Berichterstattung oder auch etwaige Ermittlungen beziehen. Doch selbst wenn es Ermittlungen gibt, sagt dies nichts über die Schuld oder Unschuld eines Betroffenen aus. Rufschädigend oder gar existenzgefährdend kann eine Verdachtsberichterstattung allerdings durchaus sein, zumal der volle Name des Betroffenen auf dem Tisch liegt.

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Lindemanns Anwalt: Vorwürfe ausnahmslos unwahr

Mehrere junge Frauen sollen eidesstattlich versichert haben, bei Rammstein-Konzerten für spezielle After-Show-Partys rekrutiert worden zu sein. Rekrutiert wurde möglicherweise auch die Irin Shelby Lynn. Sie hatte den Stein ins Rollen gebracht, indem sie über Social Media berichtete, sie sei im Backstage-Bereich bei einem Rammstein-Konzert in der litauischen Hauptstadt Vilnius unter Drogen gesetzt worden. Sie erhob allerdings keine konkreten Vorwürfe gegen Lindemann. Dieser habe sie nicht angefasst, sei nur sauer gewesen, als sie ihm sagte, sie wolle keinen Sex mit ihm. Später postete sie dann Fotos von Hämatomen. Deren Ursprung könne sie sich nicht erklären, schrieb sie dazu. 

Unterdessen wurde bekannt, dass Lindemann die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann als Rechtsvertreter beauftragt hat. In einer Pressemitteilung der Anwälte heißt es: „In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben. So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“

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