Die Zweifel am Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen den usbekisch-russischen Unternehmer Alischer Usmanow verdichten sich. Überraschend und in letzter Instanz hat das Landgericht Frankfurt gleich vier Durchsuchungsbescheide in dem Fall für rechtswidrig erklärt. Hintergrund der Maßnahmen war der Vorwurf von Geldwäsche gegen den 69-jährigen Industriellen.
Nach dem Bekanntwerden von Entscheidungsinhalten schrieb die Süddeutsche Zeitung von einer „Schmach für die Ermittler“. In seiner 13-seitigen Begründung habe das Beschwerdegericht die Durchsuchungsbeschlüsse vom Herbst 2022 „nach Strich und Faden zerpflückt“. Übrig geblieben sei „nicht einmal ein Anfangsverdacht auf Geldwäsche“.
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Geldwäscheverdacht vom Tisch?
Die Berliner Zeitung hatte schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass die Behörden möglicherweise rechtsstaatliche Prinzipien verletzt und die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt hätten. Zur Erinnerung: Im Herbst 2022 kam es zu mehreren teils spektakulären Durchsuchungen. Betroffen waren Immobilien am Tegernsee, die in Bremen liegende Jacht „Dilbar“ und eine etwa 60 Quadratmeter große Eigentumswohnung im Raum Frankfurt am Main.
Die durchsuchten Objekte standen zwar nicht im Eigentum des usbekischen Milliardärs, waren jedoch Gegenstand des Geldwäscheverdachts, der mit den jetzigen Entscheidungen vom Tisch zu sein scheint. Usmanow hatte die Jacht und die Villen am Tegernsee schon vor Jahren erworben und sie mehrere Jahre vor dem russischen Einmarsch in der Ukraine in einen Trust eingebracht, eine Familienstiftung nach englischem Recht. Das Geld für den Erwerb der Eigentumswohnung im Taunus war ein Geschenk an den Sohn eines verstorbenen Freundes.
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Verdachtsquellen nicht überprüfbar
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft basierte darauf, dass Usmanow die Mittel für die Anschaffung der Objekte angeblich widerrechtlich erworben habe, sei es durch Schmiergelder und Steuerhinterziehung in Russland oder durch illegales Transfer-Pricing, also die rechtswidrige Preisgestaltung beim Verkauf russischer Rohstoffe über ausländische Tochtergesellschaften.
Ein zentraler Kritikpunkt des Landgerichts richtet sich laut den deutschen Anwälten des Unternehmers gegen die jeweiligen Verdachtsquellen. Teils seien sie unpräzise benannt, teils nicht überprüfbar. Darunter seien auch Personen, die ein großes Eigeninteresse an der Diskreditierung des Milliardärs hätten. Dazu dürfte der russische Oppositionelle Alexej Nawalny gehören, gegen dessen Anschuldigungen Usmanow sich schon 2017 gerichtlich und mit eigenen YouTube-Videos zur Wehr gesetzt hat – sprachlich nahmen die beiden kein Blatt vor den Mund. Sämtliche von Usmanow angestrengten Verfahren wurden gewonnen, was dem Unternehmer jedoch mit Blick auf das Image und die politischen Verstrickungen der russischen Justiz hierzulande keine Punkte einbringt.
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Strategie zur De-facto-Enteignung russischer Superreicher vorgeführt
Folgt man der Verteidigung, so wurde der Milliardär zudem von einem russischen Staatsbürger angeschwärzt, der sich seit einer geschäftlichen Transaktion vor über 15 Jahren übergangen fühlt. Wie auch immer, was der Staatsanwaltschaft als Verdachtsmoment genügte, hatte vor dem Landgericht keinerlei Bestand. In seiner Entscheidung spricht das Gericht laut Zitaten der Süddeutschen Zeitung von „vagen Anhaltspunkten“ und „bloßen Vermutungen“; zudem hätte die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe des illegalen Transfer-Pricings „ausschließlich, so scheint es, Recherchen des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny“ entnommen und nicht weiter belegt.
Für die Staatsanwaltschaft ist das Urteil auch deswegen bitter, weil es ihre Strategie zur De-facto-Enteignung russischer Superreicher vorführt. Hätte es einen echten Geldwäscheverdacht gegen Alischer Usmanow gegeben – die Ermittler wären lange vor 2022 aktiv geworden. Allem Anschein nach war der Vorwurf ein aus politischer Not geborenes Konstrukt und Usmanow mit seiner Tegernsee-Connection und der Superjacht in einer deutschen Werft ein willkommenes Objekt der Begierde. Nur wenige Tage nach den Durchsuchungen schrieb der Spiegel von einem „besonderen Kniff“, den die Fahnder der Sonderkommission Ukraine sich ausgedacht hätten. Dabei gehe es „unter anderem um Geldwäsche und Steuerhinterziehung“. Auf die Weise biete sich „die Chance, endlich an das Vermögen zumindest eines russischen Oligarchen heranzukommen“.
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Geldwäscheverdacht kann nicht aufrechterhalten werden
Die Durchsuchungen selbst waren Inszenierungen der Entschlossenheit: Der Staat demonstriert Härte, kein Einknicken vor dem großen Geld. Allein auf der „Dilbar“ waren 60 Fahnder beteiligt, darunter Marinesoldaten zum besseren Aufspüren von Verstecken. Zum Knalleffekt geriet auch die Razzia in den Villen in Rottach-Egern am Tegernsee.
An einem frühen Morgen drangen rund 80 Beamte der Bundespolizei und der Schnellen Eingreifreserve der Staatsanwaltschaft in die leer stehenden Gebäude ein. Zu dem Zeitpunkt war bereits ein beachtliches Journalistenaufgebot versammelt. Der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel, der Usmanow medienrechtlich vertritt, sagte der Berliner Zeitung: „Die Durchsuchungen vorher bekannt zu geben, war rechtswidrig. Die Ermittler wollten diese politisierte Show, wollten Herrn Usmanow vor großem einbestelltem Medienaufgebot an den Pranger stellen.“
Doch hinter der Entschlossenheit verbargen sich Zweifel. Schon im April berichtete die Berliner Zeitung, eine Frankfurter Amtsrichterin habe sich geweigert, einen Durchsuchungsantrag der Staatsanwaltschaft zu unterzeichnen. Das Ansinnen wurde wohl erst im zweiten Anlauf von einem anderen Richter abgesegnet.
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Wie es heißt, wurde auch eine Liste mit Gründen verfasst, warum den beantragten Durchsuchungen nicht stattgegeben werden könne. Es scheint offensichtlich gewesen zu sein, dass keinerlei konkrete Erkenntnisse, konkrete Belege oder auch nur Hinweise auf konkrete geldwäscherelevante Vortaten existierten. Das gilt wohl auch noch zehn Monate später. Laut eigener Angabe konnten Usmanows Advokaten die rechtmäßige Herkunft der Mittel zur Anschaffung der durchsuchten Objekte zumindest soweit belegen, dass der Geldwäscheverdacht wie ein Kartenhaus in sich zusammenfiel.
Gefährdung von Eigentumsrechten durch Sippenhaft
In den Fall involviert ist auch der Rechtsanwalt und ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler; gemeinsam mit seinem Partner Thomas Fischer vertritt er im Auftrag der usbekischen Botschaft den Eigentümer der durchsuchten Taunus-Wohnung, einen Staatsbürger Usbekistans. Laut Gauweiler ist das „Vorgehen der deutschen Strafverfolgungsbehörden gegen (…) Usmanow nicht sachlich begründet, sondern sachfern politisch motiviert“.
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Kontext dieser Politisierung ist das Bestreben, das Auslandsvermögen russischer Superreicher zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine heranzuziehen. Juristisch ist ein solches Begehren höchst umstritten, beginnend mit der Frage, ob oder inwieweit die Bürger überhaupt für rechtswidrige Handlungen ihres Staates haftbar gemacht werden können. Die Gefährdung von Eigentumsrechten durch Sippenhaft ist jedenfalls weder mit dem Völkerrecht noch mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar.
Ein Sieg des Rechtsstaats
Vorerst ist der Vorstoß der deutschen Justiz, an dem usbekisch-russischen Milliardär Alischer Usmanow ein Exempel zu statuieren, gescheitert. Dennoch besteht die Forderung, reiche Russen für die Untaten ihres Präsidenten materiell bluten zu lassen. Desgleichen ist die von der Generalstaatsanwaltschaft genährte Unterstellung verbreitet, in Russland könne niemand auf ehrlichem Wege reich werden.
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Entsprechend gestaltete sich die mediale Hexenjagd, der Alischer Usmanow noch vor Kurzem ausgesetzt war. Die jetzt ergangenen gerichtlichen Entscheidungen rufen erst einmal all jene zur Vernunft, die gern nach dem Motto „Wo Rauch ist, ist auch Feuer“ verfahren. Usmanows Anwälte sehen in der Begründung einen Weckruf „an alle, die zur deutschlandweiten Vorverurteilung unseres Mandanten beigetragen haben“. Die Entscheidung bekräftige „das Vertrauen unseres Mandanten in die Bundesrepublik Deutschland als funktionierenden Rechtsstaat“.
Auch der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel warnte im Gespräch mit der Berliner Zeitung davor, das Recht im Interesse politischer Zwecke zu biegen: „Der Versuch, die Justiz für politische Ziele zu instrumentalisieren, wäre Machtmissbrauch. Die Verfolgung Unschuldiger ist sogar strafbar. Die aktuellen Entscheidungen sind nicht nur ein Erfolg für Herrn Usmanow, sie sind auch ein Sieg des Rechtsstaats.“
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