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Kriminalität

Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger erneut zu langjähriger Haftstrafe verurteilt

Einst arbeitete er als hochrangiger Finanzbeamter, später half er dabei, den Fiskus um Milliarden zu prellen. Nun steht ein zweites Urteil gegen Hanno Berger.

Team News dpa
2 Min
Der Steueranwalt Hanno Berger kommt zum Prozessauftakt in den Gerichtssaal.

Der Steueranwalt Hanno Berger kommt zum Prozessauftakt in den Gerichtssaal.

© Arne Dedert/dpa

Das Landgericht Wiesbaden sprach den 72-Jährigen am Mittwoch der schweren Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig und ordnete neben der Haftstrafe die Einziehung von einer Millionen Euro an. Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember bereits zu acht Jahren Haft verurteilt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt warf ihm vor, von 2006 bis 2008 bei komplexen Cum-Ex-Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten. Bei den von Berger (72) vermittelten Geschäften seien über frühere Beschäftigte der Hypovereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Profiteur war ein inzwischen verstorbener Immobilieninvestor. Die Gewinne habe man aufgeteilt.

Berger bereits im Dezember zu acht Jahren Haft verurteilt

Schon im Dezember hatte das Landgericht Bonn Berger zu acht Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Noch aber war das Bonner Urteil nicht rechtskräftig. Berger hatte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals, bei denen sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten ließen und den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro prellten. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

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