Sommer

Nackt am Badesee: Darf ich überall in Berlin ohne Badehose und Bikini planschen?

Nackt nur im FKK-Bereich – oder auch am „normalen“ Strand? Was es an Badeseen zu beachten gilt – und welche Rolle dabei religiöse Befindlichkeiten spielen.

Manuel Almeida Vergara
Manuel Almeida Vergara
5 Min
Das Nacktsein ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten

Das Nacktsein ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten

© Paulus Ponizak/Berliner Zeitung

Neulich an einem Berliner Badesee: Das Thermometer zeigt Temperaturen um 30 Grad an; es ist voll im Wasser, auf dem Sand, auf den angrenzenden Wiesen. Die Badenden an dem See, der kein angestecktes privates Strandbad ist, sondern viel freie Fläche für alle bietet, tragen Bademoden jeder erdenklicher Art: enge Speedos und schlabbrige Hosen, Badeanzüge und Bikinis.

Und zwischen all den knappen Lycra-Teilen: Zwei Badegäste, die gleich ganz aufs Textil verzichten, sich nackt in die Fluten werfen, nackt am Strand entlang spazieren, nackt im Sand liegen – an einem „ganz normalen“ Seeufer wohlgemerkt; ein ausgewiesener FKK-Bereich liegt einige Hundert Meter weit entfernt.

Unter anderen, bekleideten Badegästen sorgt das für Unmut. „Schämt ihr euch nicht, hier nackt herumzulaufen?“, schnauzt ein junger Typ die Nackten an. „Hier sind doch Kinder und Frauen mit Kopftuch unterwegs!“ Für das Baden ohne Hose gebe es ja den FKK-Strand etwas weiter hinten, meint er.

Die Auseinandersetzung ist den Beteiligten sichtlich unangenehm, sie geht aber verhältnismäßig friedlich aus. Was bleibt, ist Unverständnis auf beiden Seiten. Und die Frage: Darf man das eigentlich? Nackt an den Berliner Badesee, auch wenn die Freikörperkultur dort nicht als explizit erlaubt gekennzeichnet wird? Gibt es dafür überhaupt eindeutige Regeln?

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Das Nacktsein ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten

Ein kurzes Googeln auf dem Strandhandtuch bringt Klarheit. Zumindest ein bisschen: Bei der Frage nach der Erlaubnis des Nacktbadens komme es auf die Gemeinde an, die entsprechende Regeln für seine Badestellen selbst festlegen könne, heißt es in mehreren Onlineartikeln; Berlin zum Beispiel schränke den faserfreien Badespaß nicht grundsätzlich auf bestimmte Strände ein.

Wer sich unsicher ist und vor Ort kein Schild vorfindet, das Klarheit bringt, müsse selbst überlegen, welches Verhalten er oder sie für angemessen hält – was übrigens für beide Fälle gilt; auch an FKK-Stränden, die keine eindeutig zur Nacktheit verpflichtenden Schilder haben, wird es nackte Badegäste geben, die sich über Handtuchnachbern in Badehose oder Bikini ärgern.

Alles klar: An diesem Berliner Ufer ist das Baden nur textilfrei erlaubt.

Alles klar: An diesem Berliner Ufer ist das Baden nur textilfrei erlaubt.

© Stefan Zeitz/Imago

Gibt es keine offensichtlich gekennzeichnete Regelung, ist das Nacktbaden jedenfalls nicht verboten, weil es in Deutschland kein grundsätzliches Gesetz gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit gibt. Um eine Ordnungswidrigkeit handelt es sich erst, wenn der Tatbestand einer Erregung öffentlichen Ärgernisses oder gar der Belästigung vorliegt. Darüber, wann genau dies der Fall sein würde, gibt es nur schwammige Hinweise – letztlich wäre das Ermessungssache.

An einem Badestrand allerdings kann von einer Erregung öffentlichen Ärgernisses kaum die Rede sein, sofern die Nacktbadenden nur durch ihre Nacktheit auffallen – und nicht aber durch ein dahinterstehendes zweites Motiv – die Motivation nämlich, die anderen Badegäste explizit durch den unbekleideten Körper provozieren zu wollen. Ist dies nicht der Fall, werden alle Anwesenden miteinander leben müssen – die Nackten mit den Bekleideten, die Bekleideten mit den Nackten.

Unbekannte hatten eine gefälschte Anordnung aufgehängt

Schwierig wird es, wenn die persönlichen Einschätzungen darüber, was provoziert und was nicht, weit auseinandergehen. Der Typ aus dem eingangs erwähnten Beispiel spricht ja nicht ohne Grund die Frauen mit Kopftuch an, die sich auch am Badesee aufhalten: Manche Musliminnen und Muslime dürften sich von Nacktbadern durchaus gestört fühlen – so wie übrigens auch viele Menschen anderen Glaubens und weitere, die zwar nicht religiös sind, aber ein anderes Verhältnis zur Nacktheit haben.

Im Sommer 2020 hatte auf sozialen Medien ein Foto die Runde gemacht, das einen Aushang am Teufelssee zeigte. Aus „Rücksicht auf unsere muslimischen Mitbürgerinnen, Mitbürger und Gäste“, heißt es darin, sei das Nacktbaden hier nicht mehr erlaubt. Erstellt worden war die Anordnung angeblich von einem Zusammenschluss aus dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, der Fortverwaltung und dem Zentralrat der Muslime in Deutschland.

Ein Fake, wie sich kurz darauf herausstellte – Unbekannte hatten das Schild erstellt und im Juli 2020 aufgehängt. Doch ein Absatz darin regt durchaus zum Nachdenken an: Alle sollten ihre Freizeit genießen können, heißt es in dem Schreiben, „ohne moralisch, sittlich oder religiös Anstoß nehmen zu müssen“. Eine Einordnung, der man erst mal zustimmen möchte – doch was ist dann mit jenen Badegästen, die ihre Freizeit eben nackt genießen möchten? Bleibt ihnen trotz fehlender Reglementierungen nur der Rückzug in den FKK-Bereich?

Einfach lösen lässt sich dieser Konflikt nicht, solange es keine eindeutigen Regelungen für bestimmte Badeorte gibt. Berlinerinnen und Berliner müssen auf ihre eigene Einordnung der Situation vertrauen – und sich im Zweifelsfall auf eine Diskussion einlassen. Wer sich gestört fühle, so raten zahlreiche Onlineartikel, solle seinen Unmut respektvoll kommunizieren – und mit seinem nackten Gegenüber nach einem geeigneten Kompromiss suchen.

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