In einem Fall war ein Rettungswagen laut Ermittlungen wegen einer Straßenblockade etwa drei Minuten verzögert worden. Eine Rettungsgasse sei allerdings schnell geschaffen worden, verlas der Vorsitzende Richter im Prozess einen Vermerk der Polizei. Ob es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch die Verzögerung kam, sei nicht dokumentiert worden.
Der aus Bayern stammende Angeklagte gab seine Beteiligung an den acht Aktionen zwischen Juni und Oktober vorigen Jahres zu. Er demonstriere bei Straßenblockaden „auf unübliche Art für Klimaschutzmaßnahmen, die angemessen sind“, so der 25-Jährige. Bundesweit sollen gegen ihn Dutzende Verfahren im Zusammenhang mit Aktionen der Gruppe Letzte Generation anhängig sein. Eine rechtskräftige Verurteilung gibt es noch nicht.
Der Richter entsprach mit der verhängten Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro dem Antrag der Staatsanwältin. Zugunsten des Klimaaktivisten sei zu werten, dass er nicht aus eigensüchtigen Motiven gehandelt habe. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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