Eine Gefahrtierverordnung, die das Halten von Raubkatzen umfasst und ähnlich wie bei Hunden Ge- und Verbote ausspricht, gebe es in Brandenburg nicht. Die Veterinärämter erfahren laut Behörde von der Haltung in der Regel nur bei gewerblichen Tierhaltungen. In Kleinmachnow und in Berlin sucht die Polizei nach einem entlaufenen Wildtier - mutmaßlich eine Löwin.
Die private Haltung von Wildtieren ist nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Tierschutz- und im Naturschutzrecht geregelt. Die Haltung exotischer Tiere wird darüber hinaus teilweise durch Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geregelt - das ist Ländersache.
In Berlin ist die private Haltung zum Beispiel verboten, in Brandenburg nicht. Wer gewerbsmäßig mit Wildtieren handelt oder sie züchtet, braucht dafür eine Erlaubnis der entsprechenden Behörden.
Das Tierschutzgesetz sieht vor, die Tiere grundsätzlich ihrer Art entsprechend zu halten, zu pflegen und unterzubringen. Das werde in einem Gutachten des Bundesagrarministeriums konkreter gemacht, teilte die Ministeriumssprecherin mit. Darin heißt es zum Beispiel: „Tiere sind so zu halten, dass den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen wird.“
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