Energiekosten senken

So können Kunden ihren Gasanbieter wechseln

Wer seinen Tarif wechselt, kann Geld sparen. Wir sagen, was Sie dabei beachten sollten.

OAZ
2 Min
Wer mit Gas heizt, musste in den vergangenen Monaten mit steigenden Preisen fertig werden.

Wer mit Gas heizt, musste in den vergangenen Monaten mit steigenden Preisen fertig werden.

© dpa/Patrick Pleul

Kündigungsfrist herausfinden

Kunden der Grundversorgung können ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen beenden. Bei anderen Anbietern sind Verbraucher für eine bestimmte Zeit an den Gastarif gebunden und können etwa je nach Vereinbarung nur einmal im Jahr kündigen. Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt einen Blick auf die letzte Gasrechnung: Dort stehe der nächstmögliche Kündigungstermin.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Energielieferant die Preise während der Vertragslaufzeit erhöhen will. Dann können Kunden nach Angaben der Bundesnetzagentur kündigen, egal, wie lange der Gasvertrag normalerweise noch laufen würde.

Neuen Anbieter finden

Verbraucher können entweder ein Unternehmen mit der Suche eines neuen Anbieters beauftragen oder selbst Tarife vergleichen, beispielsweise mit Hilfe von Online-Tarifrechnern. Dafür ist der jährliche Gasverbrauch wichtig, der auf der Jahresendabrechnung steht.

Vergleichen sollten Wechselwillige aber nicht nur den Preis verschiedener Anbieter für die Gaslieferung an den eigenen Wohnort, rät die Bundesnetzagentur. Auch Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten unterscheiden sich. Je kürzer der Vertrag läuft, desto flexibler sind Kunden. Manche Anbieter geben zudem Preisgarantien. Vorsichtig sollten Kunden bei Vorkasse-Angeboten sein: Geht der Lieferant insolvent, könnten die im Voraus geleisteten Zahlungen verloren sein.

Vertrag kündigen

Wenn Kunden ihrem neuen Lieferanten eine Vollmacht ausstellen, kann dieser für sie den bisherigen Vertrag kündigen. Die beiden Lieferanten tauschen Daten aus und organisieren eine Zählerablesung, falls nötig. Der Wechsel muss innerhalb von drei Wochen nach der Anmeldung zur Netznutzung beim Netzbetreiber abgeschlossen sein.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Bei Kündigungen wegen Preiserhöhungen empfiehlt die Bundesnetzagentur Verbrauchern aber, selbst per Einschreiben oder Einwurf-Einschreiben zu kündigen und eine Bestätigung der Kündigung zu fordern. Auf ihrer Homepage stellt sie einen Musterbrief zur Verfügung.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

weltbune Banner