Barrierefreiheit

48.000 Geldautomaten müssen umgebaut werden – Brüssel rügt Deutschland

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Neue Geldautomaten brauchen Sprachausgabe und taktile Tasten. Alte Geräte haben Bestandsschutz bis 2040.

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Neue Geldautomaten müssen barrierefrei sein – bestehende Geräte haben Bestandsschutz bis 2040. (Symbolbild)

Neue Geldautomaten müssen barrierefrei sein – bestehende Geräte haben Bestandsschutz bis 2040. (Symbolbild)

© Michael Bihlmayer/imago

Seit dem 28. Juni 2025 dürfen Banken und Sparkassen nur noch Geldautomaten neu aufstellen, die blinde Menschen, Rollstuhlfahrer und Schwerhörige ohne fremde Hilfe bedienen können. Ein Jahr später ist von dem Umbau wenig zu sehen, und Brüssel macht Druck.

Gleichzeitig kursiert eine zweite Meldung: Supermärkte müssten künftig Bargeld auszahlen, auch ohne Einkauf. Das stimmt so nicht.

Was neue Geldautomaten können müssen

Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie von 2019 umsetzt. Die technischen Details stehen in der zugehörigen Verordnung.

Selbstbedienungsterminals brauchen eine Sprachausgabe und einen Anschluss für den eigenen Kopfhörer, damit bei der PIN-Eingabe nicht der halbe Vorraum mithört.

Tasten müssen kontrastreich und ertastbar sein, akustische Signale mit Hörgeräten und Cochlea-Implantaten zusammenarbeiten. Wer langsamer tippt, kann die Antwortzeit verlängern.

Seit dem 16. Juli 2026 gilt zusätzlich: Ein Automat darf sich nicht erst einschalten lassen, nachdem jemand eine Barrierefreiheitsfunktion aktiviert hat. Eine blinde Kundin soll nicht zuerst eine rein optisch erkennbare Schaltfläche suchen müssen, um die Sprachausgabe zu starten.

Diese Klarstellung kam nicht freiwillig. Die EU-Kommission hatte Deutschland im März 2026 gerügt, weil die Richtlinie noch immer nicht vollständig umgesetzt sei. Bessert die Bundesregierung nicht nach, kann Brüssel den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Bestandsschutz bis 2040

Der Haken steckt in den Übergangsfristen. Automaten, die vor dem Stichtag liefen, dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer bleiben, längstens 15 Jahre nach Inbetriebnahme. Spätestens 2040 muss jedes Gerät die Anforderungen erfüllen.

Behindertenverbände halten das für zu lang. „Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße ohne Folgen bleiben“, sagte Christiane Möller, Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands.

Einen individuellen Anspruch auf Nachrüstung gibt es nicht. Wer an seiner Filiale auf eine Barriere stößt, kann sie melden, aber niemanden verklagen.

Wer die Banken kontrolliert

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit, kurz MLBF, eine gemeinsame Einrichtung aller 16 Bundesländer mit Sitz in Magdeburg. Vorrang haben dort Beschwerden von Verbrauchern.

Bis zum Frühjahr gingen fast 700 Hinweise und Anträge ein, überwiegend zu Onlineshops und Apps. Melden lässt sich eine Barriere direkt über die Website der Behörde.

Der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro. Öffentlich dokumentierte Einzelfälle sind bisher nicht bekannt.

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Immer weniger Geldautomaten in Deutschland

Parallel schrumpft das Netz. Die Bundesbank zählte Ende 2025 noch rund 48.000 Geldautomaten, drei Prozent weniger als im Jahr davor. 2018 waren es etwa 59.000.

Für die meisten bleibt der Weg trotzdem kurz: 95,7 Prozent der Bevölkerung leben in einer Gemeinde mit Automat oder Bankschalter. Der Anteil derer, die den Weg zum Bargeld als schwierig empfinden, stieg zuletzt aber von sechs auf 15 Prozent.

Berlin steht mit rund 2500 Geräten vergleichsweise gut da. Diese Dichte macht die Stadt allerdings für Sprengerbanden attraktiv: Während die Angriffe bundesweit 2024 um ein Viertel zurückgingen, stiegen sie in Berlin von 24 auf 44.

Bargeld im Supermarkt: die Regel, die noch nicht gilt

Damit zur zweiten Meldung. Parlament und Rat haben sich auf die neuen EU-Zahlungsdiensteregeln PSD3 und PSR verständigt, im Mai 2026 fiel die endgültige Entscheidung im Trilog.

Danach dürfen Händler Bargeld auszahlen, ohne dass Kunden etwas kaufen. Der Höchstbetrag liegt bei 150 Euro, nötig sind Karte und PIN.

Entscheidend ist das Wort „dürfen“. Eine Pflicht für Supermärkte und Drogerien enthält die Einigung nicht. Im EU-Amtsblatt veröffentlicht sind die Texte ohnehin noch nicht, danach läuft eine Übergangsfrist von rund 21 Monaten. Vor 2028 ändert sich an der Kasse also wenig.

Näher liegt der zweite Teil der Reform: Gebühren und Wechselkursaufschläge sollen künftig sichtbar sein, bevor jemand Geld abhebt oder mit Karte zahlt.

Bis dahin bleibt das Cashback an der Ladenkasse, gebunden an einen Mindesteinkauf. Rund neun Prozent ihres Bargelds beziehen Verbraucher laut Bundesbank inzwischen dort.

Ob der Automat um die Ecke bis dahin eine Sprachausgabe hat, entscheidet vor allem sein Baujahr.

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