Rente

500.000 Rentner sollen Lebensnachweis im Ausland bis Juli 2026 einreichen

Hunderttausenden Bezieherinnen und Beziehern droht ab November 2026 ein Zahlungsstopp. Ein wichtiges Schreiben der Deutschen Post entscheidet darüber.

2 Min
Rund 500.000 Auslandsrentner müssen einen Lebensnachweis erbringen.

Rund 500.000 Auslandsrentner müssen einen Lebensnachweis erbringen.

© Christian Charisius/dpa/dpa-tmn

Die Deutsche Rentenversicherung hat rund 500.000 Rentner mit Wohnsitz oder Bankkonto im Ausland zur Abgabe eines Lebensnachweises aufgefordert. Das berichtet das Nachrichtenportal t-online unter Berufung auf die Deutsche Rentenversicherung und den Rentenservice der Deutschen Post. Die entsprechenden Unterlagen würden noch bis Mitte Juli automatisch per Post verschickt und lägen der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung bei.

Betroffen sind laut t-online ausschließlich Bezieher, deren Rente in ein Land überwiesen wird, mit dem kein automatischer Abgleich der Sterbedaten möglich ist. Mit zahlreichen Staaten funktioniere ein solcher Datenabgleich inzwischen automatisch, darunter Österreich, die Schweiz, Italien, Spanien, Polen, die Niederlande, Belgien, Dänemark, Schweden, Finnland, Luxemburg, Bulgarien, Kroatien, Australien und Israel. In diesen Ländern sei kein separater Nachweis erforderlich.

Rentner mit Wohnsitz in Deutschland müssen dem Bericht zufolge nicht aktiv werden, da die Rentenversicherung selbstständig auf das Melderegister zugreife. Lediglich Rentnerinnen und Rentner mit einem Bankkonto im Ausland könnten zusätzlich zur Abgabe aufgefordert werden. Meldungen in sozialen Netzwerken, wonach künftig alle Rentenbezieher eine Lebensbescheinigung ausfüllen müssten, seien falsch, so t-online mit Verweis auf einen Faktencheck der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Frist bis Ende Juli 2026

Der Nachweis kann laut t-online entweder mit dem beiliegenden Papierformular an den Rentenservice der Deutschen Post zurückgeschickt oder digital über die Postident-App erbracht werden. Die Frist endet am 31. Juli 2026. Eine Übermittlung per Fax oder E-Mail sei nicht zulässig.

Wer den Nachweis nicht fristgerecht einreiche, riskiere, dass die Rentenzahlung zum 30. November 2026 eingestellt werde, heißt es weiter. Die Zahlungen würden erst dann wieder aufgenommen, wenn der Nachweis nachgereicht sei. Zuständig für die Bearbeitung ist der Rentenservice der Deutschen Post, der die gesetzlichen Renten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung auszahlt.

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