Protestdemonstration für „Volle Wiedergutmachung auch der Schwulen KZ-Opfer“, 1980er-Jahre: Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches, der sexuelle Handlung zwischen Männern unter Strafe stellte, tritt 1872 in Kraft. Im Nationalsozialismus wird er 1935 erheblich verschärft und ausgeweitet. Der entsprechende Paragraph besteht in beiden deutschen Staaten in unterschiedlicher Form noch lange fort. In der Bundesrepublik wird er erst ab 1969 zögerlich und in mehreren Schritten reformiert. Homosexuelle sind deshalb lange Jahre faktisch von Wiedergutmachungszahlungen ausgenommen, da ein entsprechender Antrag einer Selbstanzeige gleich kommt. 1988 wird der § 175 aus dem DDR-Strafgesetzbuch gestrichen, 1994 wird er auch für das Gebiet der alten Bundesrepublik ersatzlos aufgehoben.
© Schwules Museum, Berlin
Die Berliner Zeitung berichtet am 24. Mai 1945
Die Berliner Stadtverwaltung gab den Bezirks-Bürgermeistern am 23. Mai 1945 folgende Anweisung: „Viele Familien bangen heute noch um das Schicksal ihrer Angehörigen, die in den Kerkern und Konzentrationslagern wegen ihrer antifaschistischen Gesinnung gefangengehalten wurden. [...] Jetzt muss mit aller Intensität daran gegangen werden, Klarheit über den Aufenthalt und das Befinden dieser Opfer des Faschismus zu bekommen.
Jeder Verwaltungsbezirk muß deshalb sofort durch Maueranschläge und intensives Nachforschen die Angehörigen dieser Opfer ermitteln und auffordern, sich umgehend bei den dafür benannten Stellen zu melden. [...] Nach Erfassung aller Vermißten im Verwaltungsbezirk (was selbstverständlich beschleunigt durchgeführt werden muß) sind die Fragebögen an den Magistrat Berlin, Abt. für Sozialfürsorge, Herrn Geschke einzureichen. Von hier aus bekommen alle Angehörigen nach Klärung ihres Falles umgehend Bescheid.“
Entschädigung
Soforthilfeprogramme für Lagerinsassen und diejenigen, die im Versteck überlebt haben oder aus der Emigration zurückkehren, stellen deutschlandweit den Beginn der Bemühungen um „Wiedergutmachung“ dar. Meistens werden sie von lokalen „Opfer des Faschismus“-Ausschüssen getragen. Bis ein Verfahren zur Kompensation von Schäden durch Zerstörung und Verlust sowie für Schaden an Gesundheit, Freiheit, beruflichem Fortkommen und Leben etabliert ist, dauert es hingegen noch Jahre.
Demonstration von 220 Sinti und Roma vor dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden am 28. Januar 1983, anlässlich des 50. Jahrestages der Machtübertragung an die Nationalsozialisten: In Deutschland kämpft eine Bürgerrechtsbewegung lange vergeblich für eine Anerkennung als „rassische“ Verfolgte des Nationalsozialismus. Bis zur schrittweisen Akzeptanz auch in Entschädigungsverfahren und bis zur Einweihung eines „Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas“ neben dem Reichstag im Jahr 2012 vergehen Jahrzehnte.
© Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg
In der SBZ und in Ost-Berlin wird 1949 in der „Anordnung zur Sicherheit der rechtlichen Stellung der anerkannten Verfolgten des Naziregimes“, kurz VdN-Anordnung, unter anderem ein vereinfachter Zugang zum Rentensystem festgeschrieben. Da die Zahlungen an einen Wohnsitz in der DDR gebunden sind, werden viele jüdische Verfolgte, die nicht in ihre alte Heimat zurückkehren, davon ausgeschlossen.
Bescheinigung des Hauptausschusses „Opfer des Faschismus“ vom Januar 1946: Der Adressat dieser Bescheinigung, der spätere „SED-Staranwalt“ Friedrich Karl Kaul, engagiert sich als Anwalt für Dutzende NS-Verfolgte, deren Anträge aufgrund ihrer politischen Haltung abgewiesen werden.
© Bundesarchiv, Berlin, SAPMO, NY 4238 / N 3503
In der Bundesrepublik tritt das Bundesentschädigungsgesetz rückwirkend zum 1. Oktober 1953 in Kraft. Grundvoraussetzung für den Zugang zu materiellen Leistungen ist es, überhaupt als verfolgt anerkannt zu werden. Diese Anerkennung wird vielen Gruppen jahrzehntelang verwehrt.
OdF-Fragebogen von Robert T. Odeman vom 29. August 1945: Der Musiker und Schauspieler Robert T. Odeman (1904-1985) ist aufgrund seiner Homosexualität bis 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen interniert ...
© Landesarchiv Berlin, C Rep. 118-01 Nr. A 4659
... Seine Anträge auf Entschädigung bleiben erfolglos, da es ihm nicht gelingt, als „politisch verfolgt“ anerkannt zu werden.
Chronik
„Richtlinien für die Gewährung von Vorauszahlungen auf die Wiedergutmachung für die durch das Nazi-Regime verursachten Schäden“ des Magistrats von Groß-Berlin
1949
VdN-Anordnung in der DDR
1950
Gesetz über die Anerkennung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten in West-Berlin
1952
Luxemburger Abkommen: Global-Vertrag mit dem Staat Israel und der Jewish Claims Conference
1982
Gründung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
1987
Gründung des Bundes der ‚Euthanasie‘- Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V.
1994
Ersatzlose Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch
1998
Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege zur Rehabilitierung der Deserteure
2000
Gründung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
2020
Anerkennung von „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ als Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft seitens des Deutschen Bundestages
Die Berliner Zeitung vom 24. Mai 1945
Texte und Bilder sind größtenteils aus der gemeinsamen Ausstellung Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz und Aktives Museum, Am Großen Wannsee 56 - 58, 14109 Berlin. Öffnungszeiten montags bis sonntags 10 bis 16 Uhr. Die Tafeln sind auch im Foyer des Berliner Verlags, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin, bis zum 30. Juni in der Zeit von 10 bis 15 Uhr zu sehen.
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