Schriftzug an der neuen Zentrale des Bundesnachrichtendiensts BND an der Chausseestraße in Berlin.
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So sehen es zumindest Praktiker und Regierungspolitiker, die nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts einmal mehr um die Schlagkraft der deutschen Auslandsaufklärung fürchten. Das aber ist Unsinn, denn Karlsruhe hat – um bei der Ballade von den Königskindern zu bleiben –mit seinem sehr ausgewogenen Urteil keine Kerzen ausgeblasen, sondern im Gegenteil sehr hell leuchtende aufgestellt.
Massenüberwachung: Bundesverfassungsgericht kippt BND-Abhörpraxis
Das Urteil weist den Weg, wie ein leistungsstarker Nachrichtendienst seine Arbeit organisieren und kontrollieren lassen muss, damit er das demokratische Gemeinwesen schützen kann, ohne es gleichzeitig zu beschädigen. Die Verfassungsrichter geben dafür klare Eckpunkte vor: Zweckbezogene und gezielte Aufklärung des Internets statt eines unterschiedslosen Aufsaugens elektronischer Kommunikation; eine an politischen Grundrechten und Menschenrechtsstandards orientierte Weitergabe von Informationen an ausländische Partnerdienste anstelle eines unbegrenzten Datenaustauschs; eine klar definierte Einzelfallprüfung bei der – in Grenzen auch weiterhin möglichen – Überwachung ausländischer Journalisten und Rechtsanwälte; eine effiziente und unabhängige Kontrolle des Dienstes.
All das sind demokratische Standards und keine Zumutungen für einen Geheimdienst. Bundesregierung und BND sollten nicht lamentieren, sondern sich an die Arbeit machen, diese Standards umzusetzen.
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