Ein Restaurantbesitzer aus dem US-Bundesstaat Alabama hat sich schuldig bekannt, rund 866.500 Dollar an Corona-Hilfen erschlichen und einen Teil davon in eine Immobilie gesteckt zu haben. Zudem bekannte sich der 52-Jährige der unerlaubten Beschäftigung schuldig. Nun drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.
Cesar Campos-Reyes legte sein Geständnis am Mittwoch vor einem Bundesgericht ab. Er bekannte sich des Überweisungsbetrugs, der Geldwäsche und der unerlaubten Beschäftigung schuldig, wie das US-Justizministerium am Donnerstag mitteilte. Das Urteil soll in den kommenden Monaten verkündet werden.
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Restaurantbesitzer steckt Corona-Hilfe in Grundstück
Nach Angaben der Ermittler beantragte Campos-Reyes im Mai 2020 staatliche Hilfen aus dem Paycheck Protection Program und dem Economic Injury Disaster Loan Program. Beide Programme waren während der Corona-Pandemie aufgelegt worden, um kleine Unternehmen und deren Beschäftigte vor den wirtschaftlichen Folgen der Krise zu schützen.
Campos-Reyes erhielt insgesamt rund 866.500 Dollar. Das Geld verwendete er nach seinem Geständnis jedoch nicht für die vorgesehenen Zwecke. Stattdessen setzte er bereits im Juni 2020 einen Betrag von 262.145 Dollar ein, um ein Grundstück in Opelika im Bundesstaat Alabama zu kaufen.
„Die staatlichen Corona-Hilfen sollten seriösen Unternehmen und ihren Beschäftigten helfen – und nicht zum persönlichen Vorteil abgezweigt oder zur Unterstützung einer illegal beschäftigten Belegschaft genutzt werden“, erklärte US-Staatsanwalt Thomas Govan. Der Restaurantbesitzer habe „Programme missbraucht, die amerikanische Unternehmen unterstützen sollten, und Steuergeld veruntreut“.
Der 52-Jährige räumte außerdem ein, bis zum 15. Juli 2025 wissentlich Menschen ohne gültige Arbeitserlaubnis in mehreren Restaurants beschäftigt zu haben, die er besaß oder betrieb. Campos-Reyes selbst ist eingebürgerter amerikanischer Staatsbürger. Die Behörden hatten zunächst fälschlicherweise erklärt, er halte sich illegal in den Vereinigten Staaten auf, diese Angabe aber später korrigiert.
Mehr als 262.000 Dollar aus den Corona-Hilfen verwendete Campos-Reyes für den Kauf einer Immobilie in Alabama. (Symbolbild)
© Artur Widak/imago
US-Behörden durchsuchten acht Restaurants in Alabama
Im Juli 2025 hatten Bundes- und Landesbehörden acht Restaurants sowie mehrere Häuser und Grundstücke in Alabama durchsucht. Betroffen waren unter anderem Betriebe in Auburn, Opelika, Prattville und Wetumpka. An dem Einsatz waren zahlreiche Behörden beteiligt, darunter das FBI, die Drogenbehörde DEA und die Einwanderungsbehörde ICE.
Wegen Überweisungsbetrugs drohen Campos-Reyes bis zu 20 Jahre Haft, wegen Geldwäsche bis zu zehn Jahre. Die unerlaubte Beschäftigung kann mit bis zu sechs Monaten Haft geahndet werden. Zudem muss der Restaurantbesitzer mit hohen Geldstrafen und der Einziehung beschlagnahmter Vermögenswerte rechnen. Über das Strafmaß entscheidet ein Bundesrichter.
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Corona-Rückforderungen beschäftigen auch Berlin und Brandenburg
Auch in Berlin sorgen Corona-Hilfen weiterhin für politischen Streit. Wie die Berliner Zeitung berichtete, erhielt die Halliwood-Filmgesellschaft des Schauspielers, Kabarettisten und Sängers Dieter Hallervorden für das Schlosspark-Theater und das Kabaretttheater Die Wühlmäuse rund 2,3 Millionen Euro. Die Investitionsbank Berlin (IBB) forderte das Geld zunächst wegen mangelnder Mitwirkung bei der Schlussprüfung zurück. Nachdem Halliwood die verlangten Unterlagen eingereicht hatte, wurde der Fall geprüft und die Rückforderung aufgehoben.
Die AfD fordert nun, die öffentliche Unterstützung für Halliwood offenzulegen. Neben den Corona-Hilfen geht es dabei um reguläre Kulturförderung und die zeitweise mietfreie Nutzung landeseigener Räume. Hinweise darauf, dass Halliwood die Corona-Hilfen zu Unrecht bezogen oder zweckwidrig verwendet hat, liegen jedoch nicht vor. Der Streit dreht sich vielmehr um die Höhe und die Transparenz der staatlichen Förderungen.
In Brandenburg entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Juni 2026 unterdessen, dass Unternehmen Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, wenn der erwartete Liquiditätsengpass nicht eingetreten ist. Auch solche Rückforderungen bedeuten allerdings nicht automatisch, dass die Empfänger betrogen haben. Im Fall des amerikanischen Restaurantbesitzers beruht die Feststellung der zweckwidrigen Verwendung dagegen auf seinem Geständnis.
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