Kommentar

Urteil gegen Kudamm-Raser: Das Ende der Mannbarkeitsrituale

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Mordurteil gegen einen der beiden Kudamm-Raser. Das ist zu begrüßen, sagt Julia Haak.

Julia Haak
Julia Haak
2 Min
Die gesperrte Tauentzienstraße nach dem Autorennen 2016. 

Die gesperrte Tauentzienstraße nach dem Autorennen 2016. 

© Britta Pedersen/dpa

In diesem Fall ging es um zwei junge Männer, die sich auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein illegales Autorennen geliefert hatten. Sie rasten bei Rot über Kreuzungen, und einer von ihnen rammte mit einer Geschwindigkeit von 170 Stundenkilometern den Wagen eines Rentners, der dabei starb. Das war 2016.

Es steht nun fest, dass dies kein Unfall war, bei dem jemand unglücklicherweise zu Tode gekommen ist. Denn mit Glück oder Unglück hat es nichts zu tun. Das gilt zumindest für einen der beiden Raser, nämlich denjenigen, dessen Auto das des Rentners traf. Bei ihm liegt ein bedingter Vorsatz zugrunde.

Dieses Urteil ist eine Bestätigung und zwar nicht nur juristisch. Es ist vor allem deshalb wichtig, weil es neben allen juristischen Fragen vor allem auch eine veränderte Haltung der Gesellschaft gegenüber derartigen Mannbarkeitsritualen als gestrig und nicht mehr tolerierbar markiert. Das Auto verliert als Statussymbol. Der Mann ist nicht länger ein Held, wenn er ein großes dröhnendes Gefährt rasant durch bevölkertes Gebiet manövriert. Wir fühlen uns von ihm bedroht. Wir jubeln ihm nicht zu. Wir wollen das nicht. Unabhängig von der Frage, ob sich Raser von einem drohenden Mordvorwurf abschrecken lassen, wird diese grundsätzlich ablehnende Haltung durch das Karlsruher Urteil weiter gefestigt.

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