Drei Monate, dann war die Sache oft vom Tisch. Wer in Berlin zu schnell fuhr, eine rote Ampel überfuhr oder im Halteverbot stand und danach wochenlang nichts von der Behörde hörte, konnte leise hoffen, dass die Verfolgung verjährt war. Vom 1. Juli an wird diese Hoffnung kleiner. Dann steigt die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate.
Grundlage ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, das der Bundestag im Mai beschlossen hat und das bereits im Bundesgesetzblatt steht. Die neue Frist ist in Paragraf 26 des Straßenverkehrsgesetzes verankert und gilt bundesweit. Betroffen ist das ganze Repertoire des Berliner Verkehrsalltags: Tempoverstöße, Rotlichtverstöße, zu wenig Abstand, das Handy am Steuer, der Parkverstoß.
Neue Verjährungsfrist
Ab 1. Juli verjähren Bußgelder später – für Berliner Autofahrer schließt sich ein Schlupfloch
Wer in Berlin geblitzt wird, durfte bislang auf die überlastete Bußgeldstelle hoffen. Vom 1. Juli an verdoppelt sich die Verjährungsfrist auf sechs Monate.
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Strafzettel am Kurfürstendamm: Vom 1. Juli an verjähren Parkverstöße in Berlin erst nach sechs Monaten statt nach drei. (Symbolfoto)
© Steinach/imago
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