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Neuer Bußgeldkatalog

Härtere Strafen für Verkehrssünder ab Dienstag: Kontrollen in Berlin geplant

Raser und Falschparker müssen ab dem 9. November mit höheren Bußgeldern rechnen. Die Berliner Bezirke haben bereits Schwerpunktkontrollen angekündigt.

Team News Alexander Schmalz lex
2 Min
Ein Blitzer steht am Straßenrand. Wer innerorts 11 bis 15 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist, muss künftig 50 Euro (bisher 25 Euro) zahlen.

Ein Blitzer steht am Straßenrand. Wer innerorts 11 bis 15 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist, muss künftig 50 Euro (bisher 25 Euro) zahlen.

© dpa/Ole Spata

Im Fokus der politisch lang umkämpften neuen Bußgeldkatalog-Verordnung steht insbesondere der Schutz von Fußgängern und Radfahrern, teilte die Berliner Polizei am Montag mit. Es werden unter anderem auch die Bußgelder für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen, verkehrswidriges Halten auf Schutzstreifen sowie das Halten und Parken in zweiter Reihe deutlich angehoben.

Falschparker müssen nun auch mit Punkten in Flensburg rechnen

Falschparker müssen sich nunmehr bewusst sein, dass sie künftig nicht nur mit Bußgeldern bis zu 110 Euro, sondern auch mit Punkten im Fahreignungsregister rechnen müssen, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder es gar zu Verkehrsunfällen kommt, so die Polizei. Bisher konnten lediglich die aus Halt- und Parkverstößen resultierenden Behinderungen geahndet werden. Unerlaubtes Parken auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe, auf Busspuren und auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge kostet dann mindestens 55 Euro. 

Wer innerorts 11 bis 15 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt, muss 50 Euro (bisher 25 Euro) zahlen, wer 16 bis 20 km/h zu schnell ist, zahlt 70 Euro (statt 35 Euro). Für Geschwindigkeitskontrollen ist die Polizei zuständig, Ordnungsämter kümmern sich vorrangig um Verstöße beim Parken. Weitere Verschärfungen betreffen zudem das Nichtbilden beziehungsweise unerlaubte Nutzen von Rettungsgassen auf Autobahnen sowie fehlerhaftes Abbiegen und Profilierungsfahrten.

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Dem neuen Bußgeldkatalog vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.

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