Philosophische Kolumne

Ab heute: Augenbindenpflicht

Als finale Corona-Maßnahme tritt heute die allgemeine Augenbindenpflicht in Kraft. Die Entscheidungsträger haben sich unserem Kolumnisten exklusiv dazu erklärt.

Michael Andrick
3 Min
Michael Andrick

Michael Andrick

© Karolina Kovac

Sie wissen es noch nicht, denn ich erfuhr es erst gestern Nacht aus einer Depesche meines Unbewussten, das erfahrungsgemäß in enger Fühlung mit Regierungskreisen steht: Am 5. April treten gesetzliche Neuerungen in Kraft, die hier vorab von regierungsunabhängiger Seite gewürdigt werden sollen.

Ansonsten fürchte ich, dass die Tiefe ihres humanistischen Geistes unausgelotet bleibt und so der gütigen Selbstfürsorge unserer Volksparteivertreter nicht genug recht getan wird – was ja für jeden, der kein Schwurbler ist, bedeuten würde, dass ihr unrecht getan wäre, wovor jede regierungsverantwortungsbewusste öffentliche Stimme sich hüten wird, so sie nicht in „Delegitimierung des Staates“ verfallen und so mit dem Staat sich selbst delegitimieren will; denn die Parteien sind ja die Seele des Staates, der als ihr Körper treulich tut, was sie wollen.

Solidarisch erblinden

Aber zur heutigen Sache; hören wir die Gesetz gewordene Staatsklugheit in ihrer ganzen schneidigen Mitmenschlichkeit: „Nach Booster 2 IFSG (InFernoSuggestionsGesetz), §47 Abs. 11, der die meteorologischen und tagesmathematischen Bedingungen des Notverordnungsrechts regelt, gilt nun: An allen Orten der öffentlichen Begegnung und an allen solchen, die es durch unverantwortlich abnehmende Todesfurcht werden könnten, gilt ab sofort ausnahmslos (Atteste werden nicht akzeptiert!) die welt- und staatsbürgerliche Solidaritäts- und Ehrenpflicht, eine blickdichte Augenbinde zu tragen.“

Der Verordnungsgönner und Sprecher des Rats für Nationale Unsicherheit, Thoralf Holz (Initiative 2G: Gerechte/*innen gehorchen), erklärte mir dazu: „Es fällt mir nicht leicht schwer, mich heute hier derart zu verordnen. Aber die Verantwortung für Ihrer aller Verantwortung für die sich neu zeigenden Phänomene – es sind Nebenwirkungen der solidarischen Vernünftigkeit –, verpflichtet mich dazu. Ich will mit dieser letzten Verordnung (denn was ließe sich noch verordnen, um mich selbst und meine Freunde noch besser vor Ihnen zu schützen?) dämpfend und mildernd in unser aller Wahrnehmung der Nebenfolgen der Solidarität der vernünftigen Mehrheit der Dichtmacher, Zuhausebleiber, Kinder- und Jugendmaskierer, Senioreneinsperrer, Berufsverbieter, Theaterschließer, Restaurantruinierer, Nachhausebesteller, Psychiatriefüller, Drittwelthungervermehrer, Krebsvorsorgerunterbinder und Ungleichheitsverschärfer eingreifen, die unser aller Infektionsrisiko wohl sicher irgendwie vermindert haben könnten. Denn sähen wir all die Erfolge unserer eisern-mitmenschlichen Solidarität mit eigenen Augen – wir müssten vor Glück und rechtschaffenem Stolz vergehen, oder, was uns noch schlechter anstünde: Wir könnten im Triumph der Tugend überheblich werden. Das ist nach meiner Kenntnis … ist das … sofort, das gilt unverzüglich.“

Zwang ist freiwillig

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Michel Lautundschwach (Bürgerplattform 3G: Gute genießen Grundrechte), Hygienesekretär des Unsicherheitsrats, erläuterte mir dazu noch sinnbeistellend: „Es wird ja niemand gegen seinen Willen die Augenbinde tragen. Denn selbst die Augenbindenpflicht führt ja dazu, dass man sie sich am Ende freiwillig aufsetzt. Das hat schon Hegel in seiner gewohnten Dialypse moralogisch so erklärt, und er hatte recht.“

Politischer Kommentar ist hier entbehrlich; seine Arbeit ist an höherer Stelle bereits getan: Die Politik macht sich eine Welt, erklärt uns ihre Welt und richtet sich dabei selbst.

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