Spahn plant „2G plus“-Regel gegen vierte Corona-Welle
Jetzt gibt es erst mal wieder Test-Chaos – unnötigerweise
Laut dem Berliner Senat können sich Bürger sowohl in den zwölf senatseigenen Teststellen als auch in den gewerblichen Teststellen testen lassen. Anspruch auf eine kostenlose PCR-Nachtestung besteht grundsätzlich nur in den senatseigenen Testzentren. Die gewerblichen Teststellen führen in der Regel keine PCR-Nachtestung durch. Einzige Ausnahme: In einer gewerblichen Teststelle wurde eine Person positiv durch einen Schnelltest getestet und erhält nun direkt vor Ort den kostenlosen PCR-Test.
Ausschließlich über die senatseigenen Testzentren haben folgende Personengruppen weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen PCR Test:
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Online können die Teststellen unter https://www.direkttesten.berlin/ bzw. https://www.berlin.de/corona/testzentren/ eingesehen werden.
Nach einem Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten war das vom Bund seit März finanzierte Angebot der „Bürgertests“ zum 11. Oktober weitgehend ausgelaufen. Damals hieß es zur Begründung, dass eine dauerhafte Übernahme der Kosten durch die Steuerzahler wegen verfügbarer Impfungen enden solle. Nun aber können angesichts stark steigender Infektionszahlen bestehende Teststellen die Arbeit fortsetzen. Die Länder können zudem weitere Testzentren beauftragen, wie das Ministerium erklärte.
Das Ministerium erläuterte, dass seit dem Bund-Länder-Beschluss zur Abschaffung der „Bürgertests“ am 10. August knapp sechs Millionen Menschen eine erste Impfung bekommen haben.
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