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Terrorismus

Verurteilt, polizeibekannt, trotzdem frei: Die offenen Fragen nach dem CSD-Anschlag in Berlin

Eine Frau ist tot, 29 Menschen sind verletzt – und der mutmaßliche Täter war den Behörden bekannt. Politik und Justiz über die entscheidende Frage: Wie konnte das passieren?

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Menschen trauern am Brandenburger Tor nach dem Anschlag auf den Berliner CSD.

Menschen trauern am Brandenburger Tor nach dem Anschlag auf den Berliner CSD.

© Jordis Antonia Schlösser/Ostkreuz

Nach dem islamistisch motivierten Anschlag auf den CSD in Berlin richtet sich der Blick nicht nur auf die Tat selbst, sondern vor allem auf ihre Vorgeschichte. Am Samstagabend fuhr der 21-jährige Abdul B. am Rande des Christopher Street Days mit einem Transporter in eine Menschenmenge im Tiergarten.

Eine Frau starb, 29 weitere Menschen wurden verletzt, zum Teil schwer. Einen Tag später wurde der Tatverdächtige bei einem Polizeieinsatz erschossen. Die zentrale Frage danach lautet: Warum war ein bekannter Gefährder auf freiem Fuß – obwohl er bereits verurteilt worden war?

Wer war Abdul B.?

Abdul B. war Deutscher mit libanesischen Wurzeln und den Behörden seit Längerem bekannt. Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte er vergeblich versucht, sich in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen.

Nach dem Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon wurde er im November 2025 bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen. Er galt als islamistischer Gefährder.

Noch Anfang dieses Monats gab es an seiner Berliner Adresse eine Durchsuchung wegen eines Anfangsverdachts nach dem Waffengesetz. Gefunden wurde dabei nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft nur eine Spielzeugwaffe.

Verurteilt und trotzdem frei: Die Justiz-Entscheidung

Am 12. Mai dieses Jahres verurteilte ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten Abdul B. zu 22 Monaten Jugendstrafe – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Angewandt wurde Jugendstrafrecht, weil das Gericht offenbar von einer Reifeverzögerung ausging.

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Die Entscheidung über eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt. Gleichzeitig hob das Gericht einen bestehenden Haftbefehl auf – mit der Begründung, die Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Verfahrens und stelle keine vorweggenommene Strafe dar.

Rechtskräftig war das Urteil bis zu seinem Tod nicht: Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, weil sie eine höhere Strafe forderte.

Bereits im Februar 2022 war der er in einem Verfahren wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung verurteilt worden. Eine jugendrichterliche Weisung wurde erteilt, die zwischenzeitlich erfüllt wurde.

Politik und Experten fordern schärferes Strafrecht

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) zeigte sich fassungslos. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte“, sagte er im RBB.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nannte die Bewährungsstrafe „sicherlich nicht nachvollziehbar“ und kündigte an, dem Fall „detailliert“ nachzugehen. Junge-Union-Chef Johannes Winkel forderte, Gefährder künftig nicht mehr nach Jugendstrafrecht zu verurteilen: Die dafür nötige Reifeverzögerung dürfe „nicht mehr angenommen werden, wenn Täter sich radikalisiert haben“.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerte sich bei einer Pressekonferenz am Montag zu der Möglichkeit, Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. „Nach unserer Verfassung können wir deutschen Staatsbürgern die Staatsbürgerschaft nicht entziehen“. Bisher gebe es keine Regelung zu Personen, die zwei Staatsbürgerschaften besitzen. Er „verstehe bis heute nicht, wie es dazu kommen konnte“, dass sich der Täter dem CSD nähern konnte.

Berlins Justizministerin Felor Badenberg (CDU) sagte im ARD-„Morgenmagazin“ am Montag: „Wir müssen grundsätzlich schauen, ob die gesetzlichen Maßstäbe, die wir aktuell haben zur Anwendung des Jugendstrafrechts, ob diese Maßstäbe noch zeitgemäß sind“. Nach dem Anschlag ziehe sie die Konsequenz, „dass genau in solchen Fällen in der Tat die Täter härter zu bestrafen sind“.

Der SPD-Innenexperte und Krimianlhauptkommissar Sebastian Fiedler sieht auch die Rolle der Justiz im Fokus der Aufarbeitung. „Das Strafrecht war hier nicht das Problem, sondern eher möglicherweise eben die Anwendung“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Deutschlandfunk. „Wir müssen uns schon auch noch einmal genauer anschauen, warum er wieder auf freiem Fuß gewesen ist. Warum die Staatsanwaltschaft gesagt hat, sie war da anderer Auffassung als das Gericht.“

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