Vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September zeichnet sich ein leicht gestiegenes Interesse an der Briefwahl ab. Nach Angaben des Landeswahlamts wurden bis zum 30. August 556.631 Wahlscheine ausgestellt – rund 7829 mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt vor der Abgeordnetenhauswahl 2023. Die Zahlen werden vom Landeswahlleiter fortlaufend veröffentlicht.
Insgesamt sind rund 2,5 Millionen Berliner stimmberechtigt. Landeswahlleiter Stephan Bröchler rechnet mit einem Briefwahlanteil von etwa 45 Prozent. Der Anteil der per Brief abgegebenen Stimmen ist in den vergangenen zehn Jahren sowohl bundesweit als auch in Berlin merklich gestiegen.
Anträge auf Briefwahl können bis zum 18. September, 15.00 Uhr, gestellt werden. Damit die Stimme gezählt wird, müssen die ausgefüllten Wahlunterlagen spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Später eintreffende Briefe bleiben unberücksichtigt.
Zuständig sind die Bezirke
Eine berlinweite zentrale Anlaufstelle für die Beantragung der Briefwahl existiert nicht. Zuständig sind die jeweiligen Bezirkswahlämter, die auch die Unterlagen ausstellen. Die entsprechenden Adressen sind auf den Websites der Bezirksämter zu finden.
Die Rückgabe muss nicht zwingend per Post erfolgen: Wähler können ihre Stimme auch direkt in einer Briefwahlstelle des jeweiligen Bezirks abgeben.
Zu den Unterlagen zählen laut Landeswahlleitung ein Wahlschein, die amtlichen Stimmzettel, ein weißer Stimmzettelumschlag, ein roter Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt zur Briefwahl. Parallel zur Wahl des Abgeordnetenhauses werden auch die Bezirksverordnetenversammlungen neu bestimmt.
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