Am Dienstag befasst sich das Amtsgericht Schwerin mit einem Fall, der die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung auf die Probe stellt. Zwei Aktivisten stehen vor Gericht, weil sie im Sommer 2025 an einer Plakatkampagne beteiligt gewesen sein sollen, die den Veteranentag der Bundeswehr scharf kritisierte. In 15 Städten waren Plakate aufgetaucht, deren Optik der Bundeswehr-Werbung entsprach. Doch statt für den Dienst an der Waffe zu werben, waren darauf kritische Statements wie „Befehl. Gehorsam. Schikane“, „Deutscher Mix: Nazis, Patronen, Einzelfälle“ und auch „Abhängen mit Nazi-Preppern? Nein zum Veteranentag“ zu lesen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, mit diesem Slogan alle aktiven Soldaten beleidigt zu haben.
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Die Plakate stammen aus einer Aktion des Antimilitaristischen Aktionsnetzwerks. Dessen Sprecher, Kai N. Krieger, verteidigt die Kampagne: „Wir freuen uns, dass unsere Plakate so viel Aufmerksamkeit bekommen. Aber statt die beleidigte Leberwurst zu spielen und unschuldige Leute zu verknacken, könnten staatliche Institutionen die Kritik auch ruhig mal annehmen.“
Krieger verweist zudem auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im „Soldaten sind Mörder!“-Fall, das feststellte, dass das Beleidigen einer gesamten Berufsgruppe durch derartige Äußerungen nicht möglich sei und diese unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stünden.
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Diffamierung aller Soldaten
Das Netzwerk begründet seine Kritik mit Vorfällen aus der Vergangenheit, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern. Hier seien Verbindungen zwischen dem Reservistenverband und dem rechtsextremen Prepper-Netzwerk „Nordkreuz“ bekannt geworden, das sich auf einen „Tag X“ vorbereitete, Waffen hortete und Feindeslisten führte. Krieger betont: „Gerade die in der Vergangenheit bekannt gewordenen Verwicklungen des Reservistenverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Nazi-Prepper-Netzwerke zeigen, dass man gerade bei nicht aktiven Soldatinnen und Soldaten sehr genau hinschauen muss.“
Die Brisanz des Falls liegt nicht nur in der juristischen Bewertung, sondern auch in der politischen Dimension. Kritiker der Anklage sehen darin den Versuch, antimilitaristische Stimmen zu kriminalisieren. Die Staatsanwaltschaft hält dem entgegen, dass der Begriff „Nazi-Prepper“ eine Diffamierung aller Soldaten darstelle und damit über den Schutzbereich der Meinungsfreiheit hinausgehe.
Der Prozess in Schwerin dürfte allerdings nicht die letzte Instanz in diesem Rechtsstreit sein. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnten die Angeklagten Berufung einlegen. Auch die Staatsanwaltschaft könnte den Rechtsstreit in die nächste Instanz tragen, sollte das Gericht die Anklage abweisen. Dann würde das Verfahren vor dem Landgericht, der nächsthöheren Instanz, neu aufgerollt.
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