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Abmeldepflicht für wehrfähige Männer: Gutachten stuft Aussetzung als rechtswidrig ein

Das Verteidigungsministerium setzte die Abmeldepflicht für wehrfähige Männer nach heftiger Kritik aus. Doch eine Gutachten zufolge hatte das Ministerium dazu keine Befugnis.

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Die Abmeldepflicht für wehrfähige Männer wurde heftig kritisiert.

Die Abmeldepflicht für wehrfähige Männer wurde heftig kritisiert.

© James Zabel/imago

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht das Vorgehen des Bundesverteidigungsministeriums bei der Abmeldepflicht für wehrfähige Männer als rechtswidrig an. Das Ministerium habe seine Kompetenzen mit einer Allgemeinverfügung weit überschritten.

Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Linksfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten. Hintergrund ist eine Regelung im zum Jahresanfang in Kraft getretenen Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Danach benötigen Männer zwischen 18 und 45 Jahren eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen.

Pistorius setzte Anmeldepflicht nach scharfer Kritik aus

Nach öffentlicher Kritik im April hatte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erklärt, in der aktuellen Friedenszeit werde es keine Genehmigungsverfahren geben. Sein Ministerium setzte die Pflicht anschließend per Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger sowie über eine interne Verwaltungsvorschrift aus.

Laut Gutachten darf das Ministerium zwar Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen. Mit der Allgemeinverfügung sei aber eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt worden. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, zitiert die Tagesschau aus dem 13-seitigen Papier. Nur das Bundesverfassungsgericht dürfe ein Gesetz oder Teile davon aufheben.

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Die Gutachter verweisen zudem auf den Grundsatz, dass bei Ausnahmen von einem Gesetz noch Fälle übrigbleiben müssten, für die das Gesetz weiter gelte. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall", heißt es in dem Papier. Die Verfügung nehme jedoch alle männlichen Personen ohne zeitliche Beschränkung von der Abmeldepflicht aus und schaffe so einen „rechtlichen Dauerzustand".

Ministerium: Allgemeinverfügung nur temporär

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, sprach laut Tagesschau von einem „weiteren Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen". Sie habe ihre Bedenken bereits am 15. April in einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung geäußert, sei jedoch in einer dreisätzigen Antwort des Ministeriums abgewiesen worden. Dem Gutachten zufolge könnte das Ministerium die Allgemeinverfügung selbst wieder aufheben. Auch ein Gericht könne sie für ungültig erklären.

Das Verteidigungsministerium teilte am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit, eine Änderung am Wehrpflichtgesetz sei dazu in das Reservestärkungsgesetz aufgenommen worden, das sich derzeit in der Abstimmung befinde. Die Allgemeinverfügung sei nur „eine Übergangsregelung“, bis eine Gesetzesänderung in Kraft trete. Das zugehörige Gesetz solle noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Das beschlossene Gesetz sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden.

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