Mannheim. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die Abschiebung eines Bosniers serbischer Abstammung vorerst verhindert. Dem Flüchtling drohten in Bosnien-Herzegowina wegen "der dort bestehenden äußerst angespannten Sicherheitslage sowie der katastrophalen Versorgungslage und Wohnraumsituation existentielle Gefahren". Zudem habe der Flüchtling keine Bindung an Bosnien-Herzegowina. Das Gericht hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe auf. +++
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]