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Nicht mehr nur für Straftäter: Bund weitet Abschiebungen nach Afghanistan offenbar aus

Bislang traf es bei Abschiebungen nach Afghanistan vor allem Straftäter. Der Bund hat die entscheidenden Einschränkungen jetzt aufgehoben, so das hessische Innenministerium.

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Polizeibeamte begleiten einen Afghanen auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug.

Polizeibeamte begleiten einen Afghanen auf dem Flughafen Leipzig-Halle in ein Charterflugzeug.

© Michael Kappeler/dpa

Bei den Abschiebungen nach Afghanistan fallen die letzten großen Hürden. Der Bund hat nach Angaben des hessischen Innenministeriums den Weg für deutlich mehr Rückführungen freigemacht. „Die Bundespolizei habe mitgeteilt, dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – aufgehoben sind“, heißt es in einem Erlass des Ministeriums, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Bislang betraf das Verfahren vor allem verurteilte Straftäter und sogenannte Gefährder. Nun sollen laut Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) „zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sein“.

Was sich konkret ändert – und wen es jetzt trifft

Der zentrale Punkt: Die bisherige Beschränkung auf Straftäter und Gefährder fällt weg. Damit rücken auch Menschen ins Visier, die nie strafrechtlich auffällig geworden sind. Poseck kündigte an, Hessen werde weiterhin den Schwerpunkt auf Straftäter und Gefährder legen. „Hessen wird aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen“. Auch nicht vorbestrafte, ausreisepflichtige Afghanen können künftig abgeschoben werden.

Bestimmte Auswahlkriterien bleiben laut Erlass aber bestehen. Betroffen sind demnach Personen, die diese vier Merkmale erfüllen: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig.

Warum die Rolle der Taliban so umstritten ist

Ohne die Taliban geht es nicht. Bei der im Erlass erwähnten „Vorführung zur Identifizierung“ geht es um die Vorbereitung von Abschiebungen. Mit Vertretern der islamistischen Taliban-Regierung wird versucht, die Identität ausreisepflichtiger Personen zu klären und nötigenfalls Reisedokumente auszustellen. Laut Erlass gibt es nur noch wenige Ausnahmen von diesem Verfahren.

An dieser Zusammenarbeit gibt es Kritik. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wies entsprechende Vorwürfe kürzlich zurück. Wie heikel die Kooperation ist, zeigte sich zuletzt auch praktisch: Ein Abschiebeflug nach Kabul wurde kurzfristig durch die Taliban gestoppt, nachdem die Taliban laut Medienberichten mehr Diplomaten nach Deutschland entsenden wollten. Damit sollte die Bundesregierung unter Druck gesetzt werden.

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Rückenwind aus der Politik – Empörung bei Kritikern

Aus der Politik kommt breite Zustimmung zum härteren Kurs. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigte, Abschiebungen in Länder wie Afghanistan forcieren zu wollen. Auslöser war ein tödlicher Angriff auf einen Studenten in Trier.

Auch Hessen und Bayern stellen sich klar hinter das Vorgehen. „Wer ausreisepflichtig ist, muss das Land verlassen“, betonte Poseck. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums erklärte, die Rückführung von Straftätern und Gefährdern habe oberste Priorität – aber auch abgelehnte Asylbewerber ohne Gefahr müssten das Land verlassen.

Der hessische Flüchtlingsrat hingegen reagierte alarmiert. „Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab“, erklärte die Organisation. Sämtliche bisherigen Einschränkungen fallenzulassen und „damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben, ist unverantwortlich“. Die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger warnte zuletzt, Abschiebungen nach Afghanistan würden schrittweise normalisiert. „Das verstößt aus meiner Sicht gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften“.

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