Open Source

Acht Wochen ohne Würde: Wie Berlin Menschen in Armut selbst im Tod im Stich lässt

Wenn Menschen ihrer gesetzlichen Bestattungspflicht nicht nachkommen können, gibt es staatliche Hilfe – im verbürokratisierten Berlin oft erst mit reichlich Verzögerung.

Eric Wrede
6 Min
Trauer ist ein herausfordernder Prozess – insbesondere wenn die Trauernden auf eine Sozialbestattung angewiesen sind.

Trauer ist ein herausfordernder Prozess – insbesondere wenn die Trauernden auf eine Sozialbestattung angewiesen sind.

© Michael Bihlmayer/imago

Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Der Berliner Verlag gibt allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.


Stellen Sie sich eine Situation vor, die niemand erleben sollte. Ihre Mutter stirbt. Unerwartet. Und – statistisch gesehen – arm. Sie selbst haben kein Geld. Aber Sie machen alles richtig. Sie gehen am nächsten Morgen zum Amt, reichen alle Unterlagen ein: Kontoauszüge, Meldebescheinigungen, die Sterbeurkunde. Alles, was verlangt wird. Sie wollen nur eines: ihre Mutter bestatten. Im Rahmen einer Sozialbestattung – also jener staatlichen Hilfe, mit der die Kommune einspringt, wenn Menschen ihrer gesetzlichen Bestattungspflicht finanziell nicht nachkommen können. Und dann beginnt das Warten.

Nicht eine Woche. Nicht zwei. Acht Wochen. Acht Wochen, in denen sich nichts bewegt, obwohl sich alles bewegen müsste. Acht Wochen sind dabei das Extrem. Aber auch fünf Wochen, vier Wochen oder selbst drei Wochen sind niemandem zuzumuten, der um einen nahen Menschen trauert und zugleich gesetzlich verpflichtet ist, eine Bestattung zu organisieren. Der Tod ist kein Verwaltungsakt. Trauer kennt keine Warteschleifen.

Warten auf ein Blatt Papier

In unserem aktuellen Fall beschreibt eine Tochter diese Zeit als ein einziges „fortlaufendes Aushalten“. Sie checkt nicht nur jeden Tag ihre Mails. Sie geht mehrmals täglich zum Briefkasten. Jedes Mal mit dieser Hoffnung: Vielleicht ist heute ein Brief vom Amt gekommen. Vielleicht endlich eine Entscheidung.

Man muss sich das vorstellen: Eine erwachsene Frau steht in einer der reichsten Städte Europas morgens in Hausschuhen am Briefkasten – und hofft auf ein Blatt Papier, damit ihre Mutter nicht länger im Kühlhaus liegt. Ihr erster Gedanke morgens: „Liegt sie immer noch dort?“ Ihr letzter Gedanke abends: „Warum darf ich mich nicht verabschieden?“

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Die Bürokratie hält den Trauerprozess häufig auf schmerzhafte Weise in der Schwebe.

Die Bürokratie hält den Trauerprozess häufig auf schmerzhafte Weise in der Schwebe.

© Kerstin Bögeholz/imago

Das Sozialamt sagt: „Wir müssen warten, ob ein Nachlass existiert.“ Das Nachlassgericht sagt: „Wir brauchen Wochen für die Prüfung.“

Alle warten. Nur die Trauer wartet nicht. Und in diesem Warten liegt die eigentliche Entwürdigung. Denn wenn ein Mensch stirbt und kein Abschied stattfinden darf, beginnt alles zu verschwimmen.

Kein Einzelfall – sondern System

Das ist kein Einzelfall. Als Bestatter und Trauerbegleiter erlebe ich solche Situationen regelmäßig – in unterschiedlichen Bezirken, bei unterschiedlichen Familien, mit erstaunlich ähnlichen Abläufen. Das Muster ist fast immer gleich: vollständige Anträge, keine Rückfragen, kein formaler Ablehnungsbescheid – aber auch keine Entscheidung. Was hier sichtbar wird, ist kein individuelles Versagen einzelner Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter. Es ist ein System aus fehlenden Entscheidungsfristen, internen Prüfketten und Verantwortungsdiffusion.

Für die Verwaltung ist es ein Vorgang. Für die Betroffenen ist es ein Zustand. Einer, der sich Tag für Tag fortsetzt.

Was das Gesetz sagt – und was Berlin daraus macht

Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig. Paragraf 74 SGB XII verpflichtet den Staat, Bestattungskosten zu übernehmen, wenn es den Angehörigen nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen. Das ist eine Pflichtleistung, keine Gnade. Und ihrem Wesen nach eine Entscheidung, die zeitnah getroffen werden muss. In der Praxis verlangen Berliner Sozialämter jedoch häufig Nachlassprüfungen, obwohl das Gesetz dies nicht zwingend vorsieht. Interne Abläufe blockieren Entscheidungen – oft wochenlang. Juristisch ist es vor der Bestattung nicht notwendig. Menschlich ist es verheerend.

Der Flur eines Sozialamtes

Der Flur eines Sozialamtes

© Christian Thiel/imago

Warum dieses Warten unnötig ist

Der entscheidende Punkt wird im Verwaltungsalltag regelmäßig übersehen: Selbst wenn später ein Erbe oder Vermögen auftaucht, kann der Staat sich die Kosten jederzeit zurückholen. Das Sozialhilferecht kennt Rückgriffsmöglichkeiten, Erstattungsansprüche und die Nachlasshaftung. Es gibt keinen sachlichen Grund, eine Bestattung aufzuschieben, bis alle Eventualitäten geprüft sind. Der Staat hat alle Instrumente zur Absicherung. Was fehlt, ist die Bereitschaft, im Jetzt Verantwortung zu übernehmen.

Die Zahlen – und das Schweigen Berlins

Nach den zuletzt öffentlich verfügbaren statistischen Daten wurden in Berlin im Jahr 2020 insgesamt 1190 Sozialbestattungen durchgeführt. Das ist die letzte berlinweit belegte Zahl. Neuere Gesamtzahlen veröffentlicht das Land Berlin bislang nicht transparent.

Stattdessen gibt es bezirkliche Berichte, parlamentarische Anfragen und Rückmeldungen aus der Praxis, die übereinstimmend von steigenden Fallzahlen, längeren Bearbeitungszeiten und einer zunehmenden Überlastung der Sozialämter sprechen. Dass es keine aktuellen, zusammengeführten Zahlen gibt, passt zu einem System, das Verantwortung fragmentiert. So entstehen vermeintliche Einzelfälle, obwohl sich strukturelle Muster zeigen.

Grundlegendes zur Sozialbestattung in Berlin

Im Rahmen einer sozialhilferechtlichen Geldleistung werden alle erforderlichen Bestattungskosten übernommen. Dazu gehören Gebühren der Friedhöfe und Krematorien sowie für Leichenschau und Standesamt. Für Leistungen der Bestattungsunternehmen wird seit dem Jahr 2021 in Berlin ein Pauschalbetrag in Höhe von bis zu 1570 Euro seitens des Sozialhilfeträgers übernommen.

Nützliche Informationen zum Thema findet man auf der Internetseite der Verbraucherinitiative Aeternitas (www.aeternitas.de). Dort erhalten Mitglieder ebenso Rat und Hilfe wie bei den Sozialverbänden oder der Verbraucherzentrale. Über auf Sozialhilferecht spezialisierte Rechtsanwälte kann einstweiliger Rechtsschutz bei den Sozialgerichten erlangt werden. Aeternitas e. V. informiert und berät in allen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten rund um den Trauerfall und fördert eine zeitgemäße Bestattungskultur.

Ort der letzten Ruhe

Ort der letzten Ruhe

© Georg Arthur Pflüger/unsplash

Was das für Angehörige bedeutet

Die Tochter aus unserem Fall sagt: „Es fühlt sich an, als würde meine Mutter jeden Tag ein bisschen mehr verschwinden, weil sie einfach nur irgendwo liegt – und niemand sich verantwortlich fühlt.“ Ihre Trauer ist eingefroren. Ihr Alltag besteht aus Warten. Sie wartet auf eine Entscheidung, die das Gesetz längst vorsieht.

Würde – aber bitte nicht auf Zeit

Artikel 1 des Grundgesetzes sagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ In Berlin scheint sie jedoch verzögerbar zu sein – abhängig von Formularen, internen Abläufen und Kontoständen. Armut endet nicht mit dem Tod. Sie setzt sich fort – bis in den Abschied hinein.

Was Berlin jetzt tun müsste

Berlin könnte sofort handeln, nämlich wie folgt:

1. Digitalisierung und Zentralisierung der Beantragung bei einer neu eingerichteten Anlaufstelle

2. Ernennung eines Sonderbeauftragten für Würde im Alter und auch im Sterben, der diese Anlaufstelle leitet

3. Zeitnahe Bestattung ermöglichen – spätestens eine Entscheidung binnen zehn Tagen. Die Nachlassprüfung kann danach erfolgen. Würde lässt sich nicht nachholen.

4. Nachlassgerichte nur einschalten, wenn es konkrete Hinweise gibt. Die bloße Möglichkeit darf keine Blockade sein und schon gar nicht die Entscheidung aufschieben.

5. Anerkennen: Würde ist kein Luxusgut. Menschen müssen zeitnah und würdevoll bestattet werden. Acht Wochen sind der Skandal. Drei, vier oder fünf Wochen sind es auch.

Eric Wrede ist Trauerbegleiter, Bestatter, Bestsellerautor und Moderator des ARD-Podcasts „The End – der Podcast auf Leben und Tod“.

Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde. Mit Open Source gibt der Berliner Verlag allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten. Ausgewählte Beiträge werden veröffentlicht und honoriert.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner