Bildung

Änderung Schulgesetz: Berlin will Schulschwänzer künftig vom Amtsarzt untersuchen lassen

Bei Verdacht auf gefälschte Krankmeldungen soll das Gesundheitsamt Schüler untersuchen dürfen. Die Gewerkschaft GEW kritisiert den Ansatz.

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Ab dem Schuljahr 2026/27 soll die Berliner Schulbehörde bei „begründeten Zweifeln“ an Krankmeldungen von Schülern eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt anordnen können. Das sieht ein Entwurf zur Schulgesetzänderung vor, über den zuerst die B.Z. berichtete.

Die Bildungsverwaltung begründet die geplante Regelung damit, dass Schulen immer wieder offensichtlich gefälschte Atteste oder selbstgefertigte Entschuldigungen vorgelegt bekommen. Das Gesundheitsamt soll in solchen Fällen prüfen, ob ein Schüler tatsächlich gesundheitlich beeinträchtigt ist. Auf chronisch kranke Schüler sowie Kinder mit Behinderungen soll dabei besondere Rücksicht genommen werden.

Elternvertreter unterstützen Regelung

Laut Bildungsverwaltung wurden im ersten Schulhalbjahr 2024/25 bei 1,8 Prozent der Siebt- bis Zehntklässler mehr als 20 unentschuldigte Fehltage registriert. Der Anteil blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Konkrete Zahlen dazu, wie häufig gefälschte Atteste bei Schulen eingehen, nannte die Behörde nicht.

Norman Heise, Vorsitzender des Landeselternausschusses, betonte, es gehe „nicht darum, alle unter Generalverdacht zu stellen“, sondern um besondere Einzelfälle. Schulen hätten bisher oft keine Handhabe gehabt. Wie das Kriterium der „begründeten Zweifel“ in der Praxis angewendet werde, müsse sich allerdings noch einspielen.

Gewerkschaft übt Kritik

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin sieht den Entwurf kritisch. Die GEW-Vorsitzende Felicia Kompio bemängelte, es sei nicht vollständig klar, in welchen Fällen eine Untersuchung angeordnet werden könne. Es handele sich nur um wenige Schüler, die stattdessen Unterstützung durch mehr Ressourcen wie Schulpsychologen bräuchten – nicht Druck durch Gesundheitsämter. Bei Schuldistanz müsse vielmehr nach den Ursachen gefragt werden, so Kompio.

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Der Gesetzentwurf soll Anfang März im Berliner Senat behandelt und vor der Sommerpause im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

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