BERLIN, 22. Januar. Auf viele chronisch Kranke kommen durch die Gesundheitsreform nun doch höhere Ausgaben zu. "Die beschlossene Regelung bedeutet für viele Chroniker schon eine spürbare Belastung", sagte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Roland Stahl, der Berliner Zeitung. Zuvor hatten sich Vertreter der Kassenärzte, Krankenkassen und Patientenverbände am Donnerstag auf eine Regelung zur Definition schwerer chronischer Erkrankungen und auf Ausnahmeregelungen für die Kostenerstattung bei Taxifahrten zum Arzt geeinigt.Als Chroniker gilt, wer wegen derselben Krankheit mindestens einmal im Quartal beim Arzt ist und eines der folgenden Kriterien erfüllt: entweder zu 60 Prozent behindert- oder erwerbsgemindert oder mindestens Pflegestufe zwei. Als Kriterium zählt auch, wenn Patienten auf eine Therapie angewiesen sind, um eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu verhindern.Die Fahrtkosten zum Arzt werden von den Krankenkassen bei Dialysebehandlung von Nierenkranken sowie bei Strahlen- und Chemotherapie bei Krebskranken getragen. Die Betroffenen müssen sich pro Transport mit mindestens fünf und höchstens zehn Euro beteiligen. Das gilt auch für Schwerbehinderte wie Rollstuhlfahrer oder Blinde. Die Regelungen treten laut Bundesausschuss ab sofort in Kraft.Kritik von VerbraucherschützernDie Kassenärzte verteidigten die Einigung. "Der Gesetzgeber hat enge Grenzen für die Chroniker-Regelung vorgegeben", betonte Stahl. "Ärzte und Krankenkassen haben alles getan, um diese so patientenfreundlich wie möglich zu gestalten." Verbraucherschützer äußerten sich jedoch kritisch. "Mit dieser Regelung ist Schlimmeres verhindert worden", sagte Thomas Isenberg, Gesundheitsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Ungeachtet dessen halten wir es für einen Skandal, dass per Gesetz wesentlich weniger Patienten als Chroniker eingestuft werden."Seite 3
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