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Brandenburg: AfD-Abgeordneter Adam legt Kreisvorsitz nieder – Das ist der Grund

Der Landtagsabgeordnete gibt sein Amt in der Prignitz ab. Er geriet zuletzt wegen eines Stasi-Berichts in die Kritik, doch das ist nicht der Grund für den Rücktritt.

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Jean-René Adam (AfD) im Brandenburger Landtag in Potsdam

Jean-René Adam (AfD) im Brandenburger Landtag in Potsdam

© Soeren Stache/dpa

Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Jean-René Adam hat sein Amt als Kreisvorsitzender in der Prignitz niedergelegt. Als Grund nannte er eine zu hohe Arbeitsbelastung durch seine zahlreichen Mandate.

Adam erklärte den Rücktritt bei einer Mitgliederversammlung am Wochenende. Der Deutschen Presse-Agentur teilte er am Morgen mit: „Die Arbeitsbelastung im Landtag Brandenburg, dem Kreistag Prignitz, der Gemeindevertretung Karstädt, sowie verschiedener Ehrenämter und als Kreisvorsitzender war zu hoch.“

DDR-Prüfbericht nannte Adam als Stasi-Mitarbeiter

Im Mai war Adam in einem Bericht einer Kommission zur Überprüfung der Brandenburger Landtagsabgeordneten auf eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR genannt worden. Laut dem Bericht der Kommission war Adam von 1983 bis 1984 inoffiziell für einen Bereich der Kriminalpolizei tätig, der eng mit der Stasi zusammenarbeitete. Demnach habe er über Jugendliche in seinem Umfeld berichtet, die als kriminell gefährdet eingestuft worden seien.

Adam wies eine Stasi-Mitarbeit damals zurück. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich habe zu keiner Zeit mit der Stasi zusammengearbeitet.“ Nach einem halben Jahr sei ihm bewusst geworden, dass sich die Aufgaben auf politische Fragen bezogen hätten.

AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt äußerte sich seinerzeit zum Fall Adam mit den Worten: „Das finde ich nicht sympathisch, auch dieser Wunsch, für die Kripo in der DDR zu arbeiten.“ Einen Vorwurf könne er ihm aber nicht machen. Das Brandenburger Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Landtagsmitglieder nach Annahme ihres Mandats auf eine frühere Tätigkeit für die Staatssicherheit überprüft werden – längstens bis Ende 2030.

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