Wahlprogramm

„Bürgerwacht“-Pläne der AfD: Jurist sieht klaren Verfassungsbruch

Die AfD plant für Sachsen-Anhalt eine freiwillige „Bürgerwacht“. Jurist Markus Thiel sieht Konflikte mit dem Grundgesetz.

2 Min
Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der Sächsischen Sicherheitswacht läuft einen Fußweg in der Innenstadt entlang.

Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der Sächsischen Sicherheitswacht läuft einen Fußweg in der Innenstadt entlang.

© Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Die Pläne der AfD für den Aufbau einer freiwilligen „Bürgerwacht“ in Sachsen-Anhalt werfen aus Sicht des Polizeirechtlers Markus Thiel verfassungsrechtliche Fragen auf. Ein freiwilliger Polizeidienst sei generell möglich, wie es ihn in mehreren Bundesländern gebe, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei in Münster. „Dafür bedarf es in jedem Fall einer gesetzlichen Regelung auf Landesebene.“ In Bayern etwa dürften Angehörige der dortigen „Sicherheitswacht“ Befragungen vornehmen, Identitätsfeststellungen durchführen und Platzverweisungen aussprechen.

Bezeichnung als „dritte Säule“ problematisch

Im Wahlprogramm der AfD für die Landtagswahl am 6. September wird die „Bürgerwacht“ neben Polizei und Ordnungsamt als „dritte Säule“ der Sicherheitsarchitektur bezeichnet. Das sei „verfassungsrechtlich problematisch, und zwar mit Blick auf die Grundrechte und den sogenannten Funktionsvorbehalt“, sagte Thiel. Es gehe um Privatpersonen, die geschult werden sollen. Nach Artikel 33 des Grundgesetzes sei die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen.

Auch die Wortwahl hält der Rechtswissenschaftler für heikel. „Das erinnert, absichtlich oder unabsichtlich, an ,Bürgerwehr', und eine solche mit hoheitlichen Befugnissen einzuführen, ist nicht erlaubt“, sagte Thiel. Am freiwilligen Polizeidienst dürften sich nur Menschen beteiligen, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass sich etwa frühere Mitglieder rechtsextremistischer Wehrsportgruppen einbrächten oder es gezielt zu Kontrollen allein aufgrund äußerer Merkmale wie Hautfarbe oder Sprache komme.

Fragen zum regulären Polizeidienst

Thiel wirft zudem Fragen zum regulären Polizeidienst auf, sollte die AfD nach der Wahl das Innenministerium besetzen. Er vermutete, viele Polizeibeamte würden sich womöglich in andere Bundesländer bewegen, andere gegen Anordnungen zur Wehr setzen, was dann vor den Verwaltungsgerichten landen werde. Offen sei auch, was geschehe, sollte ein Gericht Anordnungen in dem Bundesland für verfassungswidrig erklären.

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Problematisch erscheine ihm ferner die weitere Teilnahme eines Bundeslands mit einer nicht mehr uneingeschränkt verfassungskonform agierenden Regierung am polizeilichen Informationsverbund, den das Bundeskriminalamt koordiniert. Einschränkungen dort unterlägen jedoch hohen Hürden und müssten gesetzlich geregelt werden. Noch schwieriger sei es beim nachrichtendienstlichen Austausch, da die Kooperation von Bund und Ländern hier im Grundgesetz besonders verankert sei. (mit dpa)

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