Vorwürfe zu sogenannten Überkreuzbeschäftigungen bei der AfD werden derzeit vor allem als Frage politischer Glaubwürdigkeit diskutiert. Dabei geht es um Beschäftigungsverhältnisse, bei denen Angehörige oder enge Vertraute von Parteifreunden in parlamentarischen Büros tätig gewesen sein sollen oder es bis heute sind. Diese Praxis ist rechtlich zulässig, politisch jedoch erklärungsbedürftig. Insbesondere für eine Partei, die über Jahre mit dem Anspruch angetreten ist, mit „Parteifilz“ und Selbstbedienungsmentalität anderer Parteien zu brechen.
Vetternwirtschaft
AfD-Politiker beschäftigen Familienmitglieder: Warum sie oft keine andere Möglichkeit sehen
Aktuelle Vorwürfe gegen die AfD werden vor allem politisch bewertet. Neben berechtigter Kritik werden strukturelle Faktoren jedoch kategorisch ausgeblendet.
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Ulrich Siegmund, AfD-Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt, weist den Vorwurf der Vetternwirtschaft zurück.
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