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Extremismus

Prozess um NS-Parole: AfD-Politiker Höcke zu mehreren Tausend Euro Geldstrafe verurteilt

Der AfD-Politiker wurde wegen der Verwendung einer NS-Parole zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Höcke sieht nach dem Urteil die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet.

Team News BLZ/dpa/AFP
5 Min
Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke

Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke

© Fabrizio Bensch/REUTERS

Im Prozess gegen Björn Höcke wegen Verwendung einer SA-Parole hat das Landgericht Halle Thüringens AfD-Landeschef zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze je 130 Euro  - insgesamt also 13.000 Euro zahlen. Nach Überzeugung der Kammer um den Vorsitzenden Richter Jan Stengel wusste der AfD-Politiker um die Herkunft der Parole. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.

Höcke selbst griff die Staatsanwaltschaft in seinem letzten Wort als Angeklagter scharf an. Diese sei weltanschaulich nicht neutral. Das Plädoyer der Anklagevertreter sei „das eines politischen Aktivisten“ gewesen, sagte Höcke in Richtung der beiden Staatsanwälte. „Mein Eindruck ist, dass sie heute die Binde der Justitia nicht auf ihren Augen hatten, Herr Staatsanwalt“, sagte Höcke. „Sie haben nicht nach entlastenden Momenten gesucht.“

Zudem verwies der Politiker mehrfach darauf, dass er die Meinungsfreiheit in Deutschland als eingeschränkt sieht. Er stellte sich zum wiederholten Male als „politisch Verfolgter“ dar. Den von ihm verwendeten Spruch bezeichnete er als „Banalität“. „Ich bin völlig unschuldig und ich habe ein reines Gewissen“, sagte Höcke. Der Richter ermahnte Höcke, er solle sich zur Sache äußern und keine Wahlkampfrede halten.

Im Onlinedienst X schrieb Höcke später auf Englisch: „Wenn dieses Urteil Bestand hat, ist die Meinungsfreiheit in Deutschland tot. Die Fähigkeit, anders zu denken, ist in Gefahr.“

Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafe auf Bewährung 

Am letzten geplanten Verhandlungstag im Prozess gegen Höcke waren am Dienstag zunächst noch weitere Beweise aufgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft forderte dann in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle der AfD-Politiker 10.000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen.

Höckes Verteidiger forderten in langen Vorträgen einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.

Richter Jan Stengel: Björn Höcke „weiß, was er sagt“

Höcke sei ein „redegewandter, intelligenter Mann“, der Geschichte studiert habe und „weiß, was er sagt“, sagte Vorsitzende Richter Stengel. Zudem habe er die Verbreitung seiner Rede auf der Wahlkampfveranstaltung billigend in Kauf genommen. Diese Auswirkungen im öffentlichen Raum und auch seine herausgehobene politische Stellung als AfD-Frakionschef im Thüringer Landtag hätten mit zu der Verurteilung geführt. Stengel verwies darauf, dass andere AfD-Politiker bereits in früheren Jahren wegen des Spruchs „Alles für Deutschland“ etwa auf Wahlplakaten im Visier der Justiz standen. Die Kammer geht davon aus, dass Höcke dies bekannt war.

„Wir haben den Eindruck, dass der Deckmantel der Meinungsfreiheit strapaziert ist“, sagte Stengel auch mit Blick auf Höcke und die Verteidiger, die sich unter anderem auf die Meinungsfreiheit berufen hatten.

SA-Parole: Was genau sagte Björn Höcke? 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem von Verfassungsschützern als Rechtsextremist bezeichneten Höcke das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen.

Höcke hatte vor drei Jahren im sachsen-anhaltischen Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Die Staatsanwaltschaft Halle warf Höcke vor, von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst zu haben.

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Erneute Anklage? „Alles für Deutschland“-Parole auch in Gera

Beim zweiten Prozesstag im April sagte er: „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“. Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung „Alles für Deutschland“ handele, hätte er sie „mit Sicherheit nicht verwendet“, so der 52-Jährige im Verhandlungssaal. Vor Gericht war das Video von der Wahlkampfveranstaltung gezeigt worden. Es war im Internet verbreitet worden. Strittig war also nicht, ob Höcke die Parole genutzt hat, sondern, ob er um ihre Bedeutung wusste.

Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole „Alles für Deutschland“ noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil „Alles für“ selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht.

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