Kommentar

AfD-Verbot: Persönliche Betroffenheit ersetzt keine juristischen Beweise

Hape Kerkeling bekam die Aufmerksamkeit, späte Gegenredner einen ausgedünnten Saal. Die Anhörung zum AfD-Verbot zeigte: Öffentlichkeit allein macht noch keine faire Debatte.

Ralf M. Ruthardt
Ralf M. Ruthardt
5 Min
September 2026 vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt: Demokratiefestival gegen Rechtsextremismus und die AfD.

September 2026 vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt: Demokratiefestival gegen Rechtsextremismus und die AfD.

© Davide Elias/imago

Mit etwas Abstand betrachtet wirft die Anhörung zum möglichen AfD-Verbot im Thüringer Landtag eine Frage auf, die weit über die AfD und Hape Kerkeling hinausreicht: Was erwarten Bürger eigentlich von einem Parlament? Eine Bühne für die überzeugendsten Auftritte? Oder einen Ort, an dem auch unbequeme Argumente mit der gleichen Ernsthaftigkeit geprüft werden? Man kann über ein Parteiverbot streiten. Man sollte sich aber einig sein können, dass das Verfahren dieser Auseinandersetzung würdig sein muss.

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