Der Entertainer Hape Kerkeling ist zu einer Anhörung über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren in den Thüringer Landtag geladen worden. Angestoßen hat die Anhörung die Linke-Fraktion.
Der 61-jährige Kerkeling soll als Anzuhörender am Verfahren im Justizausschuss beteiligt werden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) übereinstimmend aus Ausschusskreisen erfuhr. Kerkelings Büro teilte auf dpa-Anfrage mit, der Entertainer werde sich „zu dieser Angelegenheit derzeit nicht äußern“.
Die Anhörung solle klären, ob verfassungsfeindliche Positionen nicht nur einzelne Äußerungen seien, sondern die Partei insgesamt prägten, hatte die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss im Mai bei der Einsetzung des Verfahrens erklärt. Nach Angaben der Linke-Fraktion läuft bis Ende August zunächst eine schriftliche Anhörung, für den 30. September ist eine öffentliche Sitzung geplant, zu der auch Kerkeling geladen wurde.
Hape Kerkeling als Bundespräsident? Über 20.000 Menschen unterstützen Petition
AfD-Verbotsdebatte: Jens Spahn schlägt vor, Björn Höcke das Wahlrecht zu entziehen
Petition: 137.000 wollen Kerkeling als Bundespräsident
Kerkeling hatte Mitte April eine Rede zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald gehalten und über seinen Großvater Hermann Kerkeling gesprochen, der dort als politischer Häftling Zwangsarbeit und Folter erlebte.
Parallel läuft eine Online-Petition mit dem Titel „Hape Kerkeling als Bundespräsident“, die bis Mittwochmorgen rund 137.000 Unterstützer zählte.
Debatte über AfD-Teilverbot und Wahlrechtsentzug
Linke, Grüne und SPD fordern seit längerem ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Zuletzt wurde zunehmend diskutiert, ob ein solches Verfahren gegen einzelne Landesverbände wie den in Thüringen unter Björn Höcke angestrengt werden sollte. Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Das gilt auch für ein mögliches Teilverbot.
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sprach sich im Focus-Podcast „Machtmenschen“ dafür aus, zunächst ein juristisches Verfahren zum Entzug des Wahlrechts von Höcke zu prüfen. Bevor über ein Parteiverbot gesprochen werde, solle man versuchen, Höcke das aktive und passive Wahlrecht abzuerkennen, sagte Spahn. Der Ausgang eines solchen Verfahrens sei besser kalkulierbar als der eines Parteiverbots.
Das Landgericht Halle verurteilte Höcke zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Losung. Der Landesverfassungsschutz stuft den Thüringer AfD-Landesverband seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch ein.
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