Der 12. und 13. März werden wegweisende Tage für die AfD. Dann will das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte Partei weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf.
Bedeutet: Der Geheimdienst dürfte die AfD in Zukunft nachrichtendienstlich beobachten, bis hin zum Einsatz von V-Leuten und der Überwachung von E-Mails und Telefonaten.
UPDATE
Parteien
AfD vor Gericht gegen Verfassungsschutz: Jetzt sucht die Partei Migranten in ihren Reihen
Bald will das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden, ob die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Die Partei bereitet sich auf das Verfahren vor.
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Im „juristischen Abwehrkampf gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz“: die AfD-Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel
© Michael Kappeler/dpa
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