Der Sommer verspricht Mecklenburg-Vorpommern erneut volle Strände – und die Vermietungsplattform Airbnb liefert dazu ein selbstbewusstes Signal. Für den Sommer 2026 meldet Airbnb einen deutlichen Aufmerksamkeitsgewinn für Küstenorte in Mecklenburg-Vorpommern: Bansin, Hiddensee und Göhren führen das Suchranking an.
Insgesamt liegen sechs MV-Orte in den am Mittwoch veröffentlichten Top zehn der deutschen Strandorte, an denen das Interesse für diesen Sommer am meisten gestiegen ist. Koserow, Poel und Sellin sind die anderen Orte auf der Liste. Doch die Zahlen sind mit Vorsicht zu lesen: Die Airbnb-Auswertung arbeitet mit Suchanfragen, daraus folgt nicht automatisch reale Auslastung oder lokale Wertschöpfung. Dennoch sendet der Anstieg ein positives Signal für die Tourismus-Branche. Ob sich das gestiegene Suchinteresse tatsächlich in Buchungen niederschlägt, werden erst die amtlichen Tourismuszahlen zeigen.
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Tourismusjahr 2025: Erholung, aber unter Vorkrisenniveau
Die amtliche Statistik für das Vorjahr zeichnet nämlich ein differenziertes Bild. 2025 wurden in MV rund 8,18 Millionen Gästeankünfte (+1,7 Prozent zu 2024) und 33,29 Millionen Übernachtungen (+1,2 Prozent) gezählt – das zweitbeste Übernachtungsergebnis nach 2019, aber immer noch 828.000 Übernachtungen unter dem Wert vor der durch die Corona-Pandemie verursachten Krise. Im Bundesländervergleich zur Dynamik seit 2019 rangiert MV nur auf Rang elf.
Regional wuchs die Mecklenburgische Ostseeküste am kräftigsten (+2,8 Prozent), gefolgt von der Seenplatte (+2,2 Prozent) und Rügen/Hiddensee (+1,9 Prozent). Usedom (-1,3 Prozent) und Vorpommern (-2,5 Prozent) verloren dagegen leicht. Bei den Unterkünften legten Ferienwohnungen und -häuser mit +4,8 Prozent am stärksten zu, während Pensionen (-6,7 Prozent) und Gasthöfe (-6,1 Prozent) einbrachen.
Auch strukturell verschiebt sich der Markt: Seit 2019 sind rund 580 Betriebe verschwunden, die durchschnittliche Betriebsgröße stieg von 99 auf 116 Schlafgelegenheiten. Das erste Quartal 2026 zeigt mit +6,1 Prozent bei den Gästen einen Aufwärtstrend.
Airbnb erhöht Sichtbarkeit, sorgt aber für Probleme
Für die Region bringt Airbnb ökonomische Impulse und Sichtbarkeit. MV profitiert von hoher touristischer Nachfrage, einer insgesamt positiven Tourismusakzeptanz und einer Infrastruktur, die von Bewohnern und Gästen mitgenutzt wird. Gleichzeitig zeigt die Einwohnerbefragung, dass der persönliche Nutzen von Tourismus schwächer wahrgenommen wird als der Nutzen für den Wohnort. Der persönliche Akzeptanz-Saldo liegt bei nur noch +19, während der ortsbezogene bei +45 verharrt.
Die Kehrseite ist inzwischen amtlich benannt: Das Land MV verweist selbst auf Wohnraummangel in touristischen Regionen, sehr hohe Tourismusintensität und eine relevante Untererfassung privater Ferienunterkünfte in der klassischen Tourismusstatistik. Konkret müssten laut amtlicher Statistik bei Ferienunterkünften 2024 rund 5,7 Millionen Übernachtungen ergänzt werden, um ein realistisches Bild zu erhalten.
In Warnemünde gibt es einen Vorstoß in Form eines Beabuungsplans der Stadt Rostock für eine Begrenzung von Ferienwohnungen – ausdrücklich als Reaktion auf ein befürchtetes „Sylt-Syndrom“, wo die Probleme besonders deutlich sichtbar sind.
Neues Zweckentfremdungsgesetz in MV seit Mai 2026
MV hat reagiert. Seit 20. Mai 2026 gilt ein neues Zweckentfremdungsgesetz. Es schafft vor allem eine Ermächtigung für Gemeinden, per Satzung gegen problematische Kurzzeitvermietung vorzugehen. Ohne kommunale Satzung gibt es aber kein flächendeckendes Modell, wie es etwa in Berlin der Fall ist. Die praktische Umsetzung gilt als anspruchsvoll, weil Registrierung, Kontrolle und Datenaustausch einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Die Stadt Schwerin beispielsweise setzte aus diesen Gründen die Umsetzung einer Zweckentfremdungssatzung laut ihrer Verwaltung aus.
Homesharing von Hauptwohnungen wird in MV rechtlich vergleichsweise großzügig behandelt. Hauptwohnungen unter 50 Prozent Flächenanteil oder bis zu acht Wochen pro Jahr gelten in der Regel nicht als Zweckentfremdung, für Nebenwohnungen sind meist maximal 90 Tage vorgesehen. Bußgelder bis 100.000 Euro sind möglich.
Der Vergleich: Berlin und Leipzig ziehen die Zügel straffer
Berlin ist das schärfste Vergleichsbeispiel: stadtweite Anwendung, Registrierungspflicht, sichtbare Registriernummer im Inserat, 49-Prozent-Regel für Hauptwohnungen und 90-Tage-Regel für Nebenwohnungen. Berlin ist damit deutlich restriktiver als Mecklenburg-Vorpommern.
Leipzig als weiteres Beispiel liegt regulatorisch zwischen den beiden, ist in der Praxis aber näher an Berlin: Die Stadt hat eine aktive, stadtweite Zweckentfremdungssatzung – mehr als 12 Wochen Kurzzeitvermietung pro Jahr gelten als Zweckentfremdung, und die Stadt hat bereits ein offizielles Meldesystem eingerichtet.
Für MV wirkt Airbnb als Nachfrageverstärker in einer touristisch bereits stark ausgelasteten Region – und trifft dort auf eine wachsende Wohnraumdebatte. Der neue Rechtsrahmen lädt die Verantwortung bei den Kommunen ab. Wie stark Kommunen künftig gegen eine Verdrängung von Wohnraum vorgehen, dürfte wesentlich davon abhängen, ob sie eigene Satzungen beschließen und diese realistisch durchsetzen können.
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