Weder das BKA noch die Polizeibehörden der Länder speicherten massenhaft Daten unbescholtener Bürger, erklärte Münch. Er räumte jedoch ein, dass bei einem Freispruch oder der Einstellung eines Strafverfahrens Daten nicht grundsätzlich gelöscht würden. Dies sei nur bei erwiesener Unschuld der Fall. Zudem würden die Staatsanwaltschaften die Polizei oft über Gründe für die Einstellung eines Verfahrens nicht informieren. „Das ist eine Schwachstelle, die beseitigt werden muss.“ Ähnlich hatte sich zuvor Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) geäußert und dafür unter anderem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verantwortlich gemacht. Maas, der Mängel beklagt hatte, sei dafür mitverantwortlich, so de Maizière.
Akkreditierung entzogen
BKA-Präsident bedauert „Eingriff in die Pressefreiheit“
Vier Journalisten wurde beim G20-Gipfel zu Unrecht die Akkreditierung entzogen.
Markus Decker RICHTIG
3 Min
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BKA-Präsident Holger Münch
© dpa
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