An zwei Berliner Bahnhöfen gilt am 1. Mai ein unbefristetes Alkoholverbot. Wie die Deutsche Bahn mitteilte, sind davon der Ostbahnhof und der Bahnhof Zoo betroffen.
Im Falle wiederholter Missachtung behalte sich die Bahn eine Strafanzeige vor, heißt es in einer internen Information für die Mitarbeiter. Untersagt ist demnach der Konsum von Alkohol sowie das Mitführen solcher Getränke in geöffneten Behältnissen. Ob das Verbot auf weitere Bahnhöfe in der Hauptstadt ausgeweitet wird, ist offen.
Das Verbot erfolgt im Rahmen eines Sonderprogramms der Bahn, mit dem der Konzern die Sauberkeit und Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen verbessern will. Vergangene Woche startete die Deutsche Bahn eine Großreingung an 50 Berliner Bahnhöfen.
Tag der Arbeit: Hier sind am 1. Mai in Berlin große Demos geplant
1. Mai in Berlin: Polizei beschränkt Versammlungsfreiheit am Treptower Park
Für den 1. Mai sind in Berlin zahlreiche Demonstrationen und Versammlungen angekündigt. Laut Polizei sind es mehr als 20 im gesamten Stadtgebiet.
Für den Treptower Park erließ die Berliner Polizei zuletzt eine Allgemeinverfügung. Auf den Grünflächen dürfen am 1. Mai keine Versammlungen unter freiem Himmel stattfinden. Das Verbot gilt von Freitag, 1. Mai, 6 Uhr, bis Samstag, 2. Mai, 6 Uhr.
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