Dass das deutsche Grundgesetz und die deutsche Verfassungswirklichkeit das Volk, von dem nach Artikel 20 des Grundgesetzes alle Staatsgewalt doch ausgehen soll, von der Ausübung der Staatsgewalt eher fernhält, ist schon früh kritisiert worden. Ein Mittel, den Missstand zu beheben, wird immer wieder in der Einführung von Volksabstimmungen gesehen, ein Weg, der aber zugleich auf erbitterten Widerstand von Leuten stößt, die meinen, Volksabstimmungen würden komplizierte Fragen auf viel zu einfache Ja/Nein-Entscheidungen reduzieren und zugleich populistischen Volksverführern die Chance geben, falsche politische Entscheidungen durchzusetzen.
Volksabstimmung
Direkte Demokratie: Alle Macht dem Volke – eine ernüchternde Bilanz
Bundesweite Volksentscheide sind im Grundgesetz nicht vorgesehen. Ist die Reaktion auf die Weimarer Republik und das Dritte Reich heute noch zeitgemäß?
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Aufruf zur Wahl: Bürger wollen mehr Mitspracherecht, auch über Wahlen hinaus.
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