Gegen den geplanten Alleinantritt der Berliner WASG zur Abgeordnetenhauswahl im Herbst kann der Bundesvorstand der Partei aller Voraussicht nach wahlrechtlich nichts mehr ausrichten. Auch dann nicht, falls der Bundesparteitag am Wochenende eine Aufforderung an den widerspenstigen Berliner WASG-Vorstand verabschieden sollte, seine längst eingereichte Wahlanzeige zurückzuziehen. Berlins Wahlleiter Andreas Schmidt von Puskas sagte der Berliner Zeitung, die Rücknahme einer Wahlanzeige sei zwar gesetzlich nicht geregelt. Genau darum könnte dies seiner Ansicht nach aber nur derjenige tun, der sie auch als einziger einreichen durfte - und das ist der WASG-Landesvorstand."Bundesvorstände von Parteien tauchen im Berliner Wahlgesetz nicht auf", sagte Schmidt von Puskas. Die endgültige Entscheidung darüber würde nicht er allein, sondern der siebenköpfige Landeswahlausschuss fällen, besetzt mit dem Wahlleiter und sechs Vertretern der Parteien im Abgeordnetenhaus. Mit einer Kontroverse in dem Gremium rechnet Schmidt von Puskas nicht. Seinen Standpunkt werde er gegebenenfalls am 1. Juni vortragen, dem Termin, an dem der Landeswahlausschuss über die Wahlanzeigen befindet. Die Unterlagen dafür, nämlich den Nachweis der Parteieigenschaft und die Wahlbeteiligungsanzeige selbst, müssen alle Parteien bis zum 17.Mai eingereicht haben. Für Kandidatenlisten samt Unterstützerunterschriften ist dann noch bis zum 11. Juli Zeit.Laut dem Landeswahlleiter-Büro könnte der WASG-Bundesvorstand daher nur noch bis zum 17. Mai überhaupt den Versuch unternehmen, die Wahlanzeige der Berliner zu kassieren. Nach der Sitzung des Wahlausschusses am 1. Juni wäre eine Rücknahme selbst dem Landesvorstand nicht mehr möglich - der dies ohnehin strikt ablehnt. Für eine etwaige Beschwerde stünde beiden WASG-Ebenen nach dem 1. Juni nur noch der Gang zum Landesverfassungsgericht offen. Auf die Wahl hätte dies keinen Einfluss mehr. Denn das Gericht entscheidet über Beschwerden erst nach dem Wahltermin am 17. September. Sollten Mitglieder der (in sich gespaltenen) WASG Berlin auf der Landesliste der konkurrierenden Linkspartei antreten wollen, müssten sie mindestens Doppelmitglieder sein. (jan.)
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