Diskriminierung

Als Baby vier Monate Sowjetbürger: Finnlands Militär lehnt Praktikanten ab – und verweigert Entschädigung

Finnland: Ein Mann verliert ein Praktikum an der Militärhochschule, weil er als Baby Sowjetbürger war. Generalstab verweigert 4000 Euro Entschädigung.

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Ein Soldat am Grenzschild „Suomi Finland Финляндия“: Finnland ist bei Russland-Bezügen in Sicherheitsfragen besonders streng. (Symbolbild)

Ein Soldat am Grenzschild „Suomi Finland Финляндия“: Finnland ist bei Russland-Bezügen in Sicherheitsfragen besonders streng. (Symbolbild)

© Imago/Thomas Trutschel

Die meisten Menschen wissen nicht, was sie in ihren ersten vier Lebensmonaten getan haben. Ein Finne weiß es jetzt ganz genau: Er war Sowjetbürger. Das hat ihn ein Praktikum beim finnischen Militär gekostet.

Über den Fall berichtete die finnische Tageszeitung Helsingin Sanomat am 14. Oktober. Die Antidiskriminierungsbehörde des Landes wirft dem Generalstab vor, den Bewerber diskriminiert zu haben. Der Generalstab weist das zurück und will keine Entschädigung zahlen.

Praktikum an Finnlands Militärhochschule: Russisch als Bedingung

Der Mann hatte sich für ein Hochschulpraktikum an der Nationalen Verteidigungshochschule beworben. Sie liegt auf der Militärinsel Santahamina vor Helsinki und bildet Finnlands Offiziere aus.

Für die Stelle waren Russischkenntnisse gefordert. Der Bewerber hatte sie, und zwar aus einem naheliegenden Grund: Seine Mutter ist Russin. Genau diese Herkunft wurde ihm später zum Verhängnis.

Sowjet-Staatsbürgerschaft als Baby: Was die Sicherheitsprüfung fand

Bei der Sicherheitsüberprüfung stieß das Militär auf die ersten Lebensmonate des Bewerbers. Laut dem Bericht waren seine finnischen und russischen Eltern bei der Geburt nicht verheiratet. Das Kind galt deshalb zunächst als Sowjetbürger und wurde erst nach Anerkennung der Vaterschaft Finne.

Ein kleines Rechenspiel zeigt, wie lange das her ist. Die Sowjetunion löste sich Ende 1991 auf. Der abgelehnte Praktikant muss also mindestens Mitte 30 sein.

Generalstab nennt Auslandsbindungen als Risiko

Der Generalstab wertete die frühere Staatsangehörigkeit als einschränkenden Faktor bei den Auslandsbindungen. Offenbar spielte die Annahme mit, die Eltern könnten problematische Kontakte ins Ausland haben.

Belege dafür nennt der Bericht nicht. Ob es solche Bindungen gab, wurde demnach nicht festgestellt. Gegen den Bewerber selbst lag nichts vor.

Am Ende brach das Militär das Auswahlverfahren ab. Die Stelle blieb unbesetzt.

4000 Euro Entschädigung: Militär sagt Nein

Die Behörde des Nichtdiskriminierungsbeauftragten, seit August 2025 geleitet von Rainer Hiltunen, sieht eine Benachteiligung wegen früherer Staatsangehörigkeit. Sie empfahl, dem Mann 4000 Euro zu zahlen.

Der Generalstab lehnte ab. Eine Empfehlung der Behörde ist kein Urteil, durchsetzen ließe sich das Geld nur vor Gericht.

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Russland-Bezug in Finnland: Kein Einzelfall

Finnland hat Gründe für Vorsicht. Das Land teilt sich rund 1340 Kilometer Grenze mit Russland und rechnet mit Spionage aus Moskau. Ein vier Monate alter Säugling dürfte allerdings selten zum Kreis der Verdächtigen zählen.

Im November 2024 durfte ein Helsinkier Gymnasiast laut dem Sender Yle nicht mit seiner Klasse das Atomkraftwerk Olkiluoto besichtigen. Er ist in Russland geboren und hat neben dem finnischen einen russischen Pass.

Dänemark: Offizier wegen russischer Ehefrau entlassen

Noch härter traf es einen Offizier in Dänemark. Wie der Sender DR im April berichtete, verlor Hauptmann Frederik Hansen nach 43 Dienstjahren seine Sicherheitsfreigabe. Im Februar wurde er entlassen.

Der Grund ist seine Frau, eine Dänin russischer Herkunft mit Verwandten in Russland. Beweise für ein Fehlverhalten hatten die Behörden nach Angaben der Kyiv Post nicht. Hansens Anwalt fordert Schadenersatz.

Was der finnische Bewerber als Sowjetbürger getan hat, lässt sich recht gut eingrenzen: Er hat getrunken und Windeln gefüllt. Für den Generalstab reichte das, um ihn auszusortieren.

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