Könnte man den gesamten Elektroschrott, der in Deutschland pro Jahr anfällt, auf einen Güterzug laden, würde dieser die gesamte Nord-Süd-Verbindung blockieren: Von Flensburg bis München reihten sich die Waggons aneinander. 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte fallen an. Dreimal so schnell wie der sonstige Siedlungsmüll wächst der Schrottberg. Und nicht immer werden die Geräte fachgerecht entsorgt. Um Kosten zu sparen, fährt so mancher Umweltsünder seine alte Waschmaschine oder Hi-Fi-Anlage gedankenlos in den Wald oder stellt sie einfach neben dem Hausmüll ab.Die Menge an Müll zu reduzieren, die Rohstoffe aus den Geräten besser weiterzuverwenden und die Umwelt zu schonen - das sind die Ziele des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), dessen dritte Stufe Anfang Juli in Kraft trat. Demnach dürfen die Hersteller bestimmte Stoffe wie Blei und Quecksilber nicht mehr verwenden. Schon seit März sind sie darüber hinaus dafür verantwortlich, dass die Verbraucher ihre alten Geräte kostenfrei entsorgen können. Manche Hersteller nehmen ihre ausrangierten Produkte schon seit längerem anstandslos zurück. Ansonsten sind der Recyclinghof der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) oder spezielle Container der richtige Ort für den alten Schrott. Wie wichtig die Neuerungen sind, zeigen schon folgende Zahlen: Aus 14 Tonnen Elektroschrott lässt sich etwa eine Tonne Kupfer recyceln. Um die gleiche Menge neu zu produzieren, müssten bis zu 1 000 Tonnen Gestein abgebaut und bearbeitet werden.------------------------------WIE MAN DIE ALTEN GERÄTE LOS WIRDWas besagt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz "ElektroG"?Es regelt die Entsorgung elek- tronischer Geräte. Verbraucher dürfen diese demnach nicht mehr in die Mülltonne werfen, sondern müssen sie zu den entsprechenden Sammelstellen bringen (in Berlin sind das die Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe, BSR) oder abholen lassen. Die Industrie muss dann dafür sorgen, dass der Elektroschrott abgeholt und recycelt wird.Wie viele Geräte darf man auf einmal abgeben?Bei der Altgerätesammlung werden "haushaltsübliche Mengen" zurückgenommen - maximal 20 Geräte, wobei pro Geräteart die Anzahl von fünf nicht überschritten werden darf.Wann darf der Recyclinghof die Annahme verweigern?Es könnte sein, dass die von der Industrie bereitgestellten Container bereits voll sind oder noch kein neuer vorhanden ist. Dann muss man unter Umständen zu einem anderen Hof fahren.Entstehen für die Verbraucher zusätzliche Kosten?Nein, da die Altgeräte kostenlos abgegeben werden können. Auch nehmen viele Händler Geräte aus privaten Haushalten kostenlos zurück. Hier lohnt sich eine Nachfrage.Gilt die kostenlose Abgabe nur für Verbraucher?Auch Kleinunternehmen wie Handwerksbetriebe, Steuerbüros oder Arztpraxen können Elektroaltgeräte auf den BSR-Recyclinghöfen entgeltfrei abliefern. Vorausgesetzt, es handelt sich um Geräte, die "in Beschaffenheit und Menge mit in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind" (ElektroG). Also der ramponierte Wasserkocher aus der Teeküche oder der defekte Computer aus dem Sekretariat. Aber auch hier gilt eine Mengenbegrenzung von 20 Geräten.Wohin mit den Altgeräten größerer Gewerbe und Einrichtungen, welche die Menge eines Haushalts überschreitet?Dafür sind seit März 2006 grundsätzlich die Hersteller verantwortlich. Sie müssen eine "zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme schaffen" und den Elektromüll abnehmen. Geräte, die schon vorher gekauft wurden, sind vom Besitzer zu entsorgen. Allerdings gibt es hier nicht näher bezeichnete "abweichende Vereinbarungen".Was passiert, wenn elektronische Geräte trotz des Verbots in der Mülltonne landen?Die Kommunen dürfen dann ein Bußgeld kassieren. Außerdem kann die Müllabfuhr die Leerung der Tonne verweigern.Wer kontrolliert das Rücknahmesystem durch die Industrie?Eine Schlüsselrolle spielt die Stiftung "Elektro-Altgeräte Register"(www.stiftung-ear.de). Das Umweltbundesamt hat dieser gemeinsamen Stelle der Industrie die Aufgabe übertragen, die Registrierungen der Hersteller und ihrer in Umlauf gebrachten Produkte zu verwalten. Die Stiftung koordiniert auch die Abholung bei den kommunalen Sammelstellen.SAMMELSTELLENDie BSR-Recyclinghöfe sind von Mo bis Fr 9-19 Uhr und Sa 7-14.30 Uhr geöffnet. Fragen beantworten die Mitarbeiter im BSR-Servicecenter Mo-Fr 7-17 Uhr unter Tel. 75 92 49 00.Charlottenburg-Wilmersdorf: Ilsenburger Straße 18-20, Berliner Straße 110Lichtenberg: Fischerstr. 14-17Marzahn-Hellersdorf: Nordring 5, Rahnsdorfer Str. 76Neukölln: Gradestr. 77Pankow: Behmstr. 74, Asgardstr. 3Reinickendorf: Ruppiner Chaussee 341, Lengeder Str. 6-18Spandau: Brunsbütteler Damm 35-49Steglitz-Zehlendorf: Hegauer Weg 17, Ostpreußendamm 1Tempelhof-Schöneberg: Naumannstr. 88-92Treptow-Köpenick: Oberspreestr. 109Man kann die alten Geräte auch Vereinen oder Einrichtungen spenden, die diese an Bedürftige weitergeben oder für einen guten Zweck verkaufen. Eine Adressliste unter dem Stichwort "Spenden statt wegwerfen" auf der Seite www.bsr.de. Wer seine Sachen lieber tauschen oder verkaufen möchte, kann auf der Internetseite der BSR ein kostenloses Inserat schalten: www.bsr-verschenkmarkt.de------------------------------HERSTELLERREGISTRIERUNG: Bereits seit November 2005 dürfen nur noch Hersteller und Importeure, die beim Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sind, neue Geräte in Verkehr bringen. Der Registrierungspflicht unterliegen alle Hersteller, ganz gleich, ob die Geräte für private oder für gewerbliche Nutzer bestimmt sind. Hersteller und Importeure von Geräten für private Nutzer müssen bei der Registrierung jedoch zusätzlich eine finanzielle Garantie für die spätere Entsorgung von Elektroschrott nachweisen. Die Registrierung erfolgt online über das Internet unter www.stiftung-ear.deABHOLPFLICHT: Für jeden Hersteller wird erfasst, wie viele Elektrogeräte er jährlich in Verkehr bringt und wie groß sein Anteil an den insgesamt auf den Markt gebrachten Geräten ist. Auf dieser Grundlage wird dann berechnet, welcher Hersteller wann und bei welcher kommunalen Sammelstelle zur Abholung und Entsorgung verpflichtet ist.QUOTEN: Bei der Verwertung der Altgeräte sind bestimmte ökologische Standards zu erfüllen (Wiederverwendbarkeit, Entfernen aller Flüssigkeiten aus den Geräten etc). Wichtig ist, dass bei der Entsorgung der Altgeräte ein möglichst hoher Anteil wiederverwendet oder stofflich verwertet wird. Je nach Gerätetyp sieht das Gesetz hier Mindestquoten von 50 bis 80 Prozent vor.KENNZEICHEN: Geräte, die ab März 2006 erstmals in Verkehr gebracht werden, müssen mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Außerdem muss der Hersteller oder Importeur auf dem Gerät eindeutig zu identifizieren sein.------------------------------Foto (3): Alt, kaputt und ausgedient: Allein aus dem IT-Bereich kommen in Deutschland jährlich 110 000 Tonnen Elektroschrott.Gelbe Tonne Plus: Hier dürfen Fön und Co. noch landen.Nicht in die Tonne: Das neue Kennzeichen für Elektrogeräte
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]