Corona: Ampel will Testpflicht für Kliniken und Heime einführen
Demnach soll die Herstellung und auch die wissentliche Nutzung nicht nur gefälschter Impfnachweise künftig strafbewehrt sein. Mit der Regelung werde die Strafbarkeit für den Fall klargestellt, dass eine „nicht berechtigte Person“ einen Test ausstellt, heißt es. Auch der wissentliche Gebrauch eines falschen Testnachweises „mit dem Zweck der Täuschung“ sei strafbewehrt.
In besonders schweren Fällen des „unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen“, wenn „der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“ handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein.
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