Die des Mordes an dem achtjährigen Fabian aus Güstrow angeklagte Gina H. will sich am 10. September den Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft stellen. Das kündigte ihr Verteidiger Thomas Löcker am 1. September an. Es war bereits der 25. Verhandlungstag vor dem Landgericht Rostock.
Mindestens ein Verhandlungstag für Befragung Gina H.
Am 24. August hatte sich die 30-Jährige erstmals seit dem im April begonnenen Prozess geäußert und eine 95-seitige Erklärung verlesen. Anschließend lehnte sie jedoch Nachfragen dazu ab. Ihre Verteidiger Andreas Ohm und Thomas Löcker begründeten dies damals mit ihrer psychischen Verfassung. Nun ist Gina H. offenbar doch bereit, Fragen zu beantworten. Vorgesehen ist dafür der gesamte 10. September. Der Vorsitzende Richter Holger Schütt stellte Pausen und notfalls einen zusätzlichen Verhandlungstag in Aussicht.
Welche Antworten die Angeklagte auf Widersprüche zwischen ihrer Darstellung und bisherigen Zeugenaussagen geben wird, dürfte für den weiteren Prozess von großer Bedeutung sein.
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Die Staatsanwaltschaft wirft Gina H. vor, Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter gelockt, erstochen und seine Leiche später angezündet zu haben. Als Motiv wird gesehen, dass Gina H. das Kind als Hinderungsgrund für eine Wiederaufnahme ihrer Beziehung mit dessen Vater sah. Bis zum August 2025 waren Matthias R. und sie ein Paar. Gina H. bestreitet die Tat. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Lügen und in Unterwäsche vor Vollzugsbeamten
Am Dienstag sagte zudem eine Psychologin der Justizvollzugsanstalt Bützow aus, wo Gina H. in Untersuchungshaft sitzt. Sie steht seit der Inhaftierung der Angeklagten am 7. November 2025 mit ihr in Kontakt. Beim ersten Gespräch sei die Angeklagte sehr aufgelöst gewesen, habe viel geweint und sich um ihren Sohn gesorgt. Hinweise auf Selbsttötungs- oder Selbstverletzungsabsichten habe es nicht gegeben.
Gina H. habe ihr gegenüber mehrfach erklärt: „Ich war das nicht, ich bin unschuldig. Man will mir das in die Schuhe schieben.“ Nach Einschätzung der Psychologin rechne die Angeklagte dennoch mit einer Verurteilung. Diese Einschätzung ist weder ein Geständnis noch ein Beleg für ihre Schuld.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack (r.) und Staatsanwalt Oliver Schley im Saal des Landgerichts Rostock.
© Bernd Wüstneck/dpa
Im Haftalltag werde Gina H. überwiegend als angepasst, kontrolliert und freundlich beschrieben. Sie koche und backe, treibe Sport und nutze den Hofgang. Gleichzeitig gebe es zahlreiche Einträge über patziges Verhalten, Lügen und Versuche, sich Vorteile zu verschaffen. Die Psychologin sprach von manipulativen Tendenzen. Aus Vollzugsvermerken ging zudem hervor, dass Gina H. sich mehrfach nur in Unterwäsche gezeigt haben soll, wenn männliche Justizbedienstete ihre Zelle betraten.
Belastend seien für sie nach Angaben der Zeugin Anfeindungen und massive Bedrohungen durch andere Gefangene.
Prozess bis 8.10.: Am 10.10.2025 wurde Fabian ermordet
Besondere Aufmerksamkeit erregten am 25. Verhandlungstag außerdem private Nachrichten, die im Gerichtssaal abgespielt wurden. Darin beklagte Gina H. Hass und Vorverurteilungen in sozialen Medien. Zugleich äußerte sie Unverständnis über die große öffentliche Anteilnahme an Fabians Tod. Sinngemäß fragte sie, warum um diesen Fall ein derartiger Aufriss gemacht werde, während der Tod anderer Kinder kaum jemanden interessiere. Auch für sie selbst habe sich niemand interessiert, als sie Hilfe benötigt habe.
Urteil im Fall Fabian frühestens im Oktober erwartet
Die Nachrichten beweisen jedoch weder Schuld noch Unschuld. Entscheidend wird nun sein, wie Gina H. am 10. September auf die offenen Fragen des Gerichts antwortet. Wegen der Beweisanträge der Verteidigung nach den erstmaligen Äußerungen der Angeklagten wurde der Prozess um sechs weitere Termine bis zum 8. Oktober verlängert. Am 10. Oktober ist es ein Jahr her, dass der achtjährige Fabian ermordet wurde.
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