Israel

Attacke auf Nonne in Jerusalem – angeklagter Siedler muss in Psychiatrie

Grundlage des Urteils ist ein psychiatrisches Gutachten. Der Mann soll die Ordensfrau nahe dem Davidsgrab angegriffen haben, auch ein Passant wurde verletzt.

Peter Steiniger
Peter Steiniger
2 Min
Katholische Nonnen während einer Messe im St.-Saviour-Kloster in der Jerusalemer Altstadt

Katholische Nonnen während einer Messe im St.-Saviour-Kloster in der Jerusalemer Altstadt

© Debbie Hill/imago

Das Amtsgericht Jerusalem hat einen 36-jährigen Israeli am Mittwoch wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, am 28. April eine christliche Nonne in der Nähe des Davidsgrabs in Jerusalem angegriffen zu haben.

Der zuständige Richter ordnete zugleich die Einweisung des Mannes in eine psychiatrische Klinik für bis zu sechs Jahre an. Das berichteten der öffentlich-rechtliche israelische Sender Kan und die Tageszeitung Makor Rischon übereinstimmend.

Grundlage der Entscheidung ist ein Gutachten des zuständigen Bezirkspsychiaters. Danach befand sich der Angeklagte, ein Bewohner einer Siedlung im israelisch besetzten Westjordanland, zum Tatzeitpunkt in einem psychotischen Zustand und kann für seine Handlungen nicht verantwortlich gemacht werden.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Einschätzung an und beantragte den Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Der Richter stellte fest, es gebe ausreichende Beweise, dass der Mann die Tat begangen habe, sprach ihn aber wegen der psychischen Erkrankung frei. Eine psychiatrische Kommission kann die Dauer der Unterbringung verkürzen.

Religiös motivierte Tat

Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai Anklage wegen Körperverletzung aus religiösem Hass erhoben. Nach der Anklageschrift erkannte der Angeklagte die Frau an ihrer Ordenstracht, rannte auf sie zu und stieß sie zu Boden. Als sie am Boden lag, soll er sie mit Wucht getreten haben.

Ein Passant, der einschreiten wollte, sei ebenfalls mit Faustschlägen und Tritten angegriffen worden. Die Nonne erlitt laut Anklage Blutergüsse im Gesicht und Verletzungen am Bein.

Zweifel der Nebenklage

Die Anwältin der Nonne äußerte in der Verhandlung Zweifel an der psychiatrischen Einschätzung, wie die Tageszeitung Makor Rischon berichtet. Das Gericht folgte dennoch der übereinstimmenden Position von Anklage und Verteidigung.

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Der Pflichtverteidiger des Angeklagten erklärte, der Bezirkspsychiater habe festgestellt, dass die Tat Folge der psychischen Erkrankung seines Mandanten sei und dieser stationär behandelt werden müsse. Man hoffe, dass die medizinische Behandlung ihm helfe, wieder ein funktionsfähiges Leben zu führen. Zugleich verstehe man die schwere Belastung der Geschädigten.

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