Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus: Eine Videokamera hielt fest, wie im Herbst 2016 am U-Bahnhof Hermannstraße ein Mann an einer Treppe einer Frau einen wuchtigen Tritt in den Rücken versetzt. Die Frau stürzt die Stufen herab, erleidet einen Armbruch und eine Platzwunde am Kopf.
Die Berliner Polizei setzt alles in Bewegung, um den Täter zu ermitteln. Zielfahnder finden den 28-jährigen Svetoslav S. in seiner Heimat nahe Sofia, wo er von der bulgarischen Polizei verhaftet wird.
Diese Tat habe das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigt. So sagt es die Vorsitzende Richterin am Landgericht, die über den „U-Bahn-Treter“ urteilt. Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen gefährlicher Körperverletzung drei Jahre und neun Monate Haft. Das Strafgesetzbuch sieht dafür sechs Monate bis zehn Jahre Haft vor. Das Gericht verhängt nur zwei Jahre und zehn Monate. Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Täter mangelnde Affektkontrolle bescheinigt, verstärkt durch Drogenkonsum. Svetoslav S. sei in Armut aufgewachsen und vom Vater geschlagen worden. Er hatte also eine schlechte Kindheit. Das Gericht gibt noch einen weiteren Monat Haft drauf, weil der Angeklagte zwei Wochen vor dem Angriff auf offener Straße vor einer Frau masturbiert hatte.
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Mit diesem Foto suchte die Polizei nach dem „U-Bahn-Treter“ von der Hermannstraße, der eine Frau die Treppe heruntergestoßen hatte.
© Polizei Berlin
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