Die Kurden, die im Februar 1999 das israelische und griechische Generalkonsulat besetzt hatten, dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht abgeschoben werden. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, würden den Kurden bei einer Rückkehr in die Türkei mit "beachtlicher Wahrscheinlichkeit" politische Verfolgung sowie sogar Folter und Misshandlung drohen.Bei der Besetzung des israelischen Konsulats aus Protest gegen die Verhaftung des damaligen Führers der kurdischen Arbeiterpartei PKK, Abdullah Öcalan, hatten israelische Wachleute vier der Besetzer erschossen. Das Landgericht verurteilte beteiligte Kurden zu Bewährungsstrafen, andere Verfahren wurden eingestellt. Nach Auffassung des Gerichtes werden die Kurden von den türkischen Sicherheitskräften als Regimegegner angesehen, die sich "in besonderem Maße" aktiv gegen den türkischen Staat engagierten. Schon deshalb müssten diese Kurden mit Folter und Misshandlung rechnen. Nach allen zugänglichen Erkenntnissen sei in der Türkei nach wie vor die Misshandlung von Festgenommenen ein angewandtes Mittel polizeilicher Ermittlung, hieß es in der Urteilsbegründung.Die türkische Regierung sehe in den Kurden auch mögliche Informanten, die zu den Hintergründen der Besetzung Angaben machen könnten. Der militärische nationale Nachrichtendienst der Türkei sei in Deutschland aktiv und werte politische Aktivitäten von türkischen Staatsangehörigen aus. Vor diesem Hintergrund sei es besonders wesentlich, dass zwei der klagenden Kurden als "Rädelsführer in vorderster Reihe" auf Zeitungsfotos erkennbar gewesen seien.
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