Anschlagsprozess

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Anklage fordert lebenslange Haft

Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt. Nun hat die Anklage im Magdeburger Verfahren ihr Strafmaß genannt.

3 Min
Die Generalstaatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für den Magdeburg-Attentäter.

Die Generalstaatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für den Magdeburg-Attentäter.

© Matthias Bein

Annähernd eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen. Die Tat habe „in ihrer Massivität jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt“.

Bei dem Anschlag am 20. Dezember 2024 waren sechs Menschen getötet und mehr als 300 weitere teils schwer verletzt worden. Laut Anklage war A. mit einem Mietwagen über den Weihnachtsmarkt gerast und hatte zahlreiche Besucher erfasst. Die Anklage wirft dem 51-Jährigen unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor.

Tat lange geplant

An A.s Täterschaft gebe es keine ernsthaften Zweifel, sagte Böttcher. Der Angeklagte habe die Tat nach seiner Überzeugung „lange und im Voraus geplant“ und keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst", so der Oberstaatsanwalt. Das Leid ganzer Familien daure bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“.

Das eigentliche Tatmotiv liege in einem Konflikt des Beschuldigten mit einem Kölner Flüchtlingsverein, gegen den er einen Zivilprozess verloren hatte, sagte Böttcher. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, für diese Niederlage sowie eine Reihe erfolgloser Strafanzeigen „Rache zu üben“. Der psychiatrische Sachverständige habe ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit festgestellt.

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Während des Plädoyers unterbrach der Angeklagte die Verhandlung mehrfach mit lautstarken Zwischenrufen. Der Vorsitzende Richter ließ daraufhin sein Mikrofon abschalten. Der 51-Jährige beruhigte sich erst wieder, nachdem beantragt worden war, ihn für den Rest der Verhandlung auszuschließen.

Verfahren mit mehr als 200 Nebenklägern

Seit dem 10. November 2025 wird vor dem Landgericht Magdeburg gegen den aus Saudi-Arabien stammenden Arzt verhandelt. Er gestand, einen Angriff geplant zu haben, bestritt aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Seine Aussagen im Prozess waren teils wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen. Wegen der Vielzahl der Betroffenen wurde eigens ein Interimsgerichtsgebäude errichtet. Mehr als 200 Nebenkläger beteiligen sich an dem Verfahren.

Viele Betroffene leiden bis heute unter den Folgen des Anschlags. Zahlreiche Zeugen berichteten von Angst- und Panikattacken, Schlafstörungen und Problemen im Umgang mit Menschenmengen. Unter den Opfern sind Kinder und Jugendliche ebenso wie Erwachsene und Senioren aus verschiedenen Bundesländern und dem Ausland.

Plädoyers werden mehrere Tage dauern

An den folgenden Prozesstagen werden die Plädoyers der Nebenklage und der Verteidigung erwartet. Insgesamt werden die Schlussvorträge wohl mehrere Tage dauern. Wann genau ein Urteil fällt, stand zunächst nicht fest.

Der psychiatrische Sachverständige Bernd Langer sieht den Angeklagten weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit und sprach sich für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung aus. Man müsse jederzeit mit weiteren Gewalttaten rechnen, sagte Langer. Der Angeklagte habe wiederholt Druckmittel eingesetzt, um Aufmerksamkeit zu erhalten oder Entscheidungen zu beeinflussen. (mit dpa)

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