Ermittlungserfolg

Antisemitischer Anschlag mit sieben Toten in München von 1970 aufgeklärt

Neue Hinweise brachten die Ermittler auf einen früher polizeibekannten Münchner Rechtsextremisten. Weil er bereits 2020 starb, kann gegen ihn keine Anklage mehr erhoben werden.

Peter Steiniger
Peter Steiniger
2 Min
Ein Erinnerungscontainer vor dem Gärtnerplatztheater in München erinnerte im Februar 2020 an die sieben Todesopfer des Anschlags.

Ein Erinnerungscontainer vor dem Gärtnerplatztheater in München erinnerte im Februar 2020 an die sieben Todesopfer des Anschlags.

© Smith/imago

56 Jahre nach einem Brandanschlag auf ein jüdisches Altersheim in München mit sieben Toten im Jahr 1970 ist der mutmaßliche Täter identifiziert.  Das berichtete an diesem Donnerstag die Nachrichtenagentur AFP. Es handelt sich um einen bereits im Jahr 2020 gestorbenen Mann aus dem rechten Milieu mit einem „Hitler-Tick“, wie die Generalstaatsanwaltschaft in der bayerischen Landeshauptstadt am Donnerstag mitteilte. Neue Ermittlungen sprächen „deutlich für eine Täterschaft“ - auch wenn der Fall wegen seines Tods nicht abschließend geklärt werden könne.

Am Abend des 13. Februar 1970 hatten der oder die Täter im Seniorenwohnheim des Gemeindezentrums der Israelitischen Kultusgemeinde in der Münchner Reichenbachstraße ein Feuer gelegt. Dabei wurde ein Öl-Benzin-Gemisch im hölzernen Treppenhaus verteilt und nahe dem Ausgang entzündet. Dadurch war den Bewohnern der oberen Stockwerke der Fluchtweg abgeschnitten gewesen. Fünf Männer und zwei Frauen waren getötet worden, darunter zwei Überlebende von Vernichtungslagern.

Es war einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge der Bundesrepublik. Der Täter konnte viele Jahre lang nicht ermittelt werden, 2017 stellte der Generalbundesanwalt das Verfahren ein. Kürzlich gab es aber einen neuen Hinweis aus der Bevölkerung, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Im April 2025 habe sie die Ermittlungen wieder aufgenommen.

Der mutmaßliche Täter war zum Tatzeitpunkt 25 Jahre alt. Zeugen hätten ihn als Antisemiten mit „Hitler-Tick“ beschrieben. Die Generalstaatsanwaltschaft wies darauf hin, dass auch postmortal die Unschuldsvermutung gilt. Es sei nicht möglich, gegen einen Toten Anklage zu erheben. Auch sei nicht ganz sicher, ob der Verdächtige mutmaßlich allein oder als Teil einer Gruppe gehandelt habe.

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