Der Streit um Antisemitismus wird zur Belastungsprobe für Rot-Rot-Grün. In Berlin haben SPD und Grüne der Linken klare Bedingungen für eine Zusammenarbeit gestellt. Das reicht vom Bekenntnis zum Existenzrecht Israels bis zu möglichen Partei- oder Fraktionsausschlüssen bei Verstößen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern verhandeln dieselben drei Parteien seit dem 12. Oktober über eine gemeinsame Regierung, doch eine vergleichbare Vereinbarung ist in Schwerin bisher nicht bekannt.
Dabei stellt sich auch im Nordosten die Frage, welche Maßstäbe im Umgang mit Antisemitismus künftig in den Reihen des Dreierbündnisses gelten sollen. Nach der Landtagswahl vom 20. September hätten SPD, Linke und Grüne mit 39 von 71 Sitzen eine Mehrheit im Parlament. Eine Zusammenarbeit mit der AfD, die mit 32 Abgeordneten die stärkste Fraktion stellt, schließen die drei Parteien allerdings aus.
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Wie konkret eine solche Verständigung aussehen kann, zeigt die Bundeshauptstadt. Auslöser waren Vorwürfe gegen Akteure und Strukturen im Umfeld der Berliner Linken. Die Vereinbarung, die SPD und Grüne vor den Sondierungen durchgesetzt haben, enthält ein ausdrückliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels, die Ablehnung der BDS-Kampagne und ein Expertengremium zur Einordnung künftiger Vorfälle, mit Konsequenzen bis hin zum Parteiausschluss. In Teilen der linken Basis stößt dies jedoch auf wenig Gegenliebe, vor allem stellen sie sich gegen die Festlegungen zu Israel.
Auch bundesweit steht die Linke wegen ihrer Haltung zum Nahostkonflikt unter Druck. Auf ihrem Bundesparteitag im Juni hatte sie das israelische Vorgehen im Gazastreifen als Völkermord bezeichnet. Und dieser Beschluss wirft erneut Fragen nach dem Verhältnis der Partei zu Israel, ihrem Antisemitismusverständnis und dem Umgang mit problematischen Äußerungen aus den eigenen Reihen auf. Die Völkermord-Bezeichnung ist für sich genommen noch kein Beleg für Antisemitismus. Ausschlaggebend ist, welche Positionen damit verbunden sind.
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In Mecklenburg-Vorpommern ist die Lage eine etwas andere. Öffentlich dokumentierte Fälle, die mit den Berliner Konflikten vergleichbar wären, sind nicht bekannt. Darüber hinaus brachten SPD, CDU, Linke, Grüne und FDP bereits im November 2023 gemeinsam einen Antrag gegen Antisemitismus und Antizionismus in den Landtag ein. Und 2024 beschloss die rot-rote Landesregierung einen Aktionsplan gegen Antisemitismus. Seit Januar 2025 verpflichtet Artikel 18a der Landesverfassung das Land ausdrücklich, antisemitischem Gedankengut entgegenzutreten und jüdisches Leben zu schützen und zu fördern.
Auch aus der Linksfraktion kamen klare Worte. So forderte sie im Mai 2026 mehr Unterstützung für Beratungsstellen und politische Bildung. In dem Zusammenhang erklärte der innenpolitische Sprecher Michael Noetzel, dass Antisemitismus niemals relativiert oder verharmlost werden dürfe.
Diese gemeinsame Beschlusslage spricht deshalb gegen eine pauschale Gleichsetzung mit Berlin. Sie beantwortet aber noch nicht, wie die künftige Koalition mit antisemitischen Äußerungen eigener Funktionäre umgehen will. Welche Definition gilt und welche Konsequenzen folgen, wenn Bekenntnis und Handeln auseinanderfallen.
CDU warnt vor Formelkompromissen
Philipp Amthor, kommissarischer CDU-Landesvorsitzender, macht daraus eine Bewährungsprobe für die künftige Landesregierung. Die antisemitische Radikalisierung der Linken sei kein Berliner Sonderproblem, sondern eine bundesweite Entwicklung. Wer der Partei die Hand reiche, müsse sich daran messen lassen, ob er es mit dem Kampf gegen Antisemitismus wirklich ernst meine. „Scheinerklärungen und Formelkompromisse reichen dafür nicht aus“, teilte Amthor der OAZ auf Anfrage mit.
AfD-Fraktionschef Enrico Schult verknüpft die Debatte mit einer restriktiven Migrations- und Abschiebungspolitik. Er fordert von den möglichen Koalitionspartnern einen klaren Plan zur Begrenzung der Zuwanderung und zur konsequenten Abschiebung abgelehnter Asylbewerber sowie straffälliger Ausländer. „Für uns beginnt da die glaubwürdige Bekämpfung von Antisemitismus“, sagte er dieser Zeitung. Wer Antisemitismus importiere, könne sich nicht gleichzeitig als Beschützer jüdischen Lebens darstellen. Zugleich lehnt Schult es ab, Antisemitismusvorwürfe für politische Zwecke zu instrumentalisieren.
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Die Grünen verweisen auf die gemeinsame Verfassungsänderung. Mit ihr hätten die Regierungsfraktionen und die demokratischen Oppositionsfraktionen den Schutz und die Förderung jüdischen Lebens und jüdischer Kultur ausdrücklich in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns verankert. Der Beschluss bilde eine klare und verlässliche Grundlage dafür.
SPD-Sprecherin Lilly Blaudszun deutet wie die Grünen auf den 2024 beschlossenen Schutz jüdischen Lebens in der Landesverfassung hin. Und sie ergänzt, dass die rot-rote Landesregierung die Unterstützung für jüdische Gemeinden bis 2031 neu vereinbart habe.
Ab 2027 soll die jährliche Förderung von aktuell 765.000 Euro auf eine Million Euro und bis 2031 auf 1,1 Millionen Euro steigen. Auch der Landesaktionsplan gegen Antisemitismus werde konsequent umgesetzt. Außerdem, so Blaudszun, gebe es „überhaupt keinen Anlass, an der klaren Haltung der Linken in Mecklenburg-Vorpommern zu zweifeln. Der neue Koalitionsvertrag wird das selbstverständlich zum Ausdruck bringen.“
Die Linke in MV untermauert die Aussage der SPD, sieht im Schutz des jüdischen Lebens einen eindeutigen Verfassungsauftrag und politische Verpflichtung. Für Landeschef Hennis Herbst müssen auf klare Worte nun aber konkrete Taten folgen. Jüdisches Leben müsse in MV sicher sein und selbstverständlich zum gesellschaftlichen Alltag gehören. Antisemitismus dürfe weder auf der Straße noch in Institutionen oder im politischen Diskurs Platz haben. Und ja, diese Haltung werde sich auch im Koalitionsvertrag niederschlagen, sagte Herbst der OAZ.
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Eine Schweriner Vereinbarung mit konkreten Regeln und möglichen Sanktionen wie in Berlin gibt es bis dato jedenfalls nicht. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Kampf gegen Antisemitismus bereits in gemeinsame Beschlüsse gefasst. Entscheidend ist jetzt, ob daraus auch verbindliche Regeln für den politischen Alltag werden. Und ob diese im Zweifel für die eigenen Leute ebenso gelten wie für den politischen Gegner.
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